Am Justizzentrum in Gera herrscht höchste
Sicherheitsstufe, nachdem ein Drohschreiben bei mehreren Behörden
eingegangen ist, berichtet die Ostthüringer Zeitung
(Sonnabend-Ausgabe). Ein Unbekannter kündigt darin den Mord an zehn
Richtern, zehn Staatsanwälten, zehn Polizisten und zehn Politikern
an, wie der Präsident des Landgerichts Gera, Peter Granderath, auf
Anfrage der Ostthüringer Zeitung bestätigte.
Die anonymen Drohschreiben waren zu Wochenbeginn unter anderem am
Landgericht Gera und bei der Staatsanwaltschaft Gera im Posteingang.
Die Sendung ans Landgericht stellte die Post trotz falscher
Postleitzahl zu. Überschrieben ist die Drohung mit „RAF 4.0“ in
Anspielung auf die Rote Armee Fraktion, eine von 1970 bis Anfang der
1980er Jahre aktive linksextremistische terroristische Vereinigung.
Im Schreiben werden keine Personen namentlich konkret genannt,
sondern allgemein mit der Erschießung gedroht. Als Grund nennt der
unbekannte Autor, dass die Behörden bei den Ermittlungen im
Zusammenhang mit der rechten Terrorzelle Nationalsozialistischer
Untergrund versagt hätten. Der NSU war am Mittwoch vor vier Jahren
aufgeflogen, als nach einem Banküberfall in Eisenach ein Wohnmobil
brannte, in dem die Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt lagen.
„Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen wegen des anonymen
Schreibens aufgenommen und eine Gefährdungsanalyse erstellt“, sagte
Granderath der Ostthüringer Zeitung. Unter anderem wurden die Briefe
gesichert, um sie auf Genspuren zu untersuchen.
Die Justiz hat bereits Konsequenzen gezogen. „Wir haben die
Sicherheitsvorkehrungen bis an unseren Schmerzpunkt hochgezogen“,
sagte Granderath. Bereits seit 2013 ist es in Thüringen üblich, dass
an den Türen der Gerichte eine Sicherheitskontrolle erfolgt. Besucher
vor allem der Bereiche, in denen strafrechtliche Verhandlungen
stattfinden, müssen sich der Untersuchung mit einem Metalldetektor
stellen. Auch Taschen werden kontrolliert. Details zu den nun
verschärften Sicherheitsvorkehrungen nannte der Landgerichtspräsident
nicht. Bei einigen Verfahren in dieser Woche haben die
Justizwachtmeister aber bereits kugelsichere Westen getragen.
Selbst, wenn der Absender des anonymen Schreibens nicht plant,
seine Ankündigung umzusetzen, hat er sich bereits strafbar gemacht.
Die Straftat einer Bedrohung wird mit einer Geldstrafe oder einer
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, geht aus Paragraf 241 des
Strafgesetzbuches hervor.
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