Ostthüringer Zeitung: Nach Tod in Jena jetzt Anklage im Fall der neunjährigen Leila. Ein Mann und zwei Frauen aus der Familie sind angeschuldigt.

Im Fall der getöteten neunjährigen Leila aus Jena hat
die Staatsanwaltschaft Gera Anklage erhoben. Das berichtet die
Ostthüringer Zeitung (Sonnabendausgabe).

Nach OTZ-Informationen aus Justizkreisen sollen sich gleich drei
Personen für das Tötungsdelikt verantworten müssen. Eine
entsprechende Anklageschrift ist beim Landgericht Gera eingegangen.

Demnach ist der zur Tatzeit 23 Jahre alte Lebensgefährte der Tante
wegen Totschlags und sexuellem Missbrauch angeklagt. Die Tante und
die Oma des Mädchens sollen sich der Misshandlung von
Schutzbefohlenen durch Unterlassung und unterlassene Hilfeleistung
schuldig gemacht haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Indizien. Die Neunjährige
war am 4. September 2014 mit schweren Verletzungen ins Uniklinikum
Jena eingeliefert worden, denen sie am gleichen Tag erlag. Die
Obduktion ergab als Todesursache den Riss der Bauchspeicheldrüse –
die Folge von Tritten in den Bauch.

Das Kind lebte mit seiner Mutter und einem Stiefvater in der
bayerischen Kleinstadt Rothenburg ob der Tauber und verbrachte einen
Teil der Schulferien bei der Tante in Jena. Jene wohnte mit ihrem
Freund und dem Uropa in einem Elfgeschosser in Lobeda-Ost. Ein
Gutachten schließt aus, dass der betagte Opa dem Kind die schweren
Verletzungen beigebracht haben könnte.

Der Freund der Tante hatte sich am Tag des Todes auffällig
verhalten. Er informierte zwar die Großeltern des Mädchens, dass
etwas mit dem Kind nicht stimme. Als die Oma in der Wohnung eintraf,
soll er aber nach dem Verständigen des Rettungsdienstes verschwunden
sein. Der Mann, der wegen Gewaltdelikten bereits vor Gericht stand,
war bislang nicht mit Taten gegenüber Kindern auffällig geworden.
Die Ermittler fanden aber verdächtige DNA-Spuren an nicht gewaschener
Kleidung. Andererseits lagerten Wäscheberge in der Wohnung, weil die
Waschmaschine kaputt war.

Der dringende Tatverdacht gegen den Lebensgefährten ergab sich
drei Wochen nach der Tat. Ein Spezialkommando nahm ihn in Köln fest –
er hatte die Polizei über die bevorstehende Fahrt informiert. Seitdem
sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Obduktion zeigte, dass das Mädchen nicht nur einmal
körperlicher Gewalt ausgesetzt war. Deshalb scheint die
Staatsanwaltschaft auch die Tante und die Oma im Visier zu haben,
weil sie trotz Wissens nicht verhindert haben sollen, dass dem Kind
Gewalt widerfährt.

Im nächsten Schritt muss das Landgericht Gera über die Zulassung
der Anklage entscheiden. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung wäre bis
zur Mitte des Jahres zu rechnen. Auf Totschlag steht eine
Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Die Misshandlung
Schutzbefohlener wird mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft
bestraft.

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