Im Fall der getöteten neunjährigen Leila aus Jena hat
die Staatsanwaltschaft Gera Anklage erhoben. Das berichtet die 
Ostthüringer Zeitung (Sonnabendausgabe).
   Nach OTZ-Informationen aus Justizkreisen sollen sich gleich drei 
Personen für das Tötungsdelikt verantworten müssen. Eine 
entsprechende Anklageschrift ist beim Landgericht Gera eingegangen.
   Demnach ist der zur Tatzeit 23 Jahre alte Lebensgefährte der Tante
wegen Totschlags und sexuellem Missbrauch angeklagt.  Die Tante und 
die Oma des Mädchens sollen sich der Misshandlung von 
Schutzbefohlenen durch Unterlassung und unterlassene Hilfeleistung 
schuldig gemacht haben.
   Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Indizien. Die Neunjährige 
war am 4. September 2014 mit schweren Verletzungen ins Uniklinikum 
Jena eingeliefert worden, denen sie am gleichen Tag erlag. Die 
Obduktion ergab als Todesursache den Riss der Bauchspeicheldrüse – 
die Folge von Tritten in den Bauch.
   Das Kind lebte mit seiner Mutter und einem Stiefvater in der 
bayerischen Kleinstadt Rothenburg ob der Tauber und verbrachte einen 
Teil der Schulferien bei der Tante in Jena. Jene wohnte mit ihrem 
Freund und dem Uropa in  einem Elfgeschosser in Lobeda-Ost. Ein 
Gutachten schließt aus, dass der betagte Opa dem Kind die schweren 
Verletzungen beigebracht haben könnte.
   Der  Freund der Tante hatte sich am Tag des Todes auffällig 
verhalten. Er informierte zwar die Großeltern des Mädchens, dass 
etwas mit dem Kind nicht stimme. Als die Oma in der Wohnung eintraf, 
soll er aber nach dem Verständigen des Rettungsdienstes verschwunden 
sein. Der Mann, der wegen Gewaltdelikten bereits vor Gericht stand, 
war bislang nicht  mit Taten gegenüber Kindern auffällig geworden. 
Die Ermittler fanden aber verdächtige DNA-Spuren an nicht gewaschener
Kleidung.  Andererseits lagerten Wäscheberge in der Wohnung, weil die
Waschmaschine kaputt war.
   Der dringende Tatverdacht gegen den Lebensgefährten ergab sich 
drei Wochen nach der Tat. Ein Spezialkommando nahm ihn in Köln fest –
er hatte die Polizei über die bevorstehende Fahrt informiert. Seitdem
sitzt er in Untersuchungshaft.
   Die Obduktion zeigte, dass das Mädchen nicht nur einmal 
körperlicher Gewalt ausgesetzt war. Deshalb scheint die 
Staatsanwaltschaft auch die Tante und die Oma im Visier zu haben, 
weil sie trotz Wissens nicht verhindert haben sollen, dass dem Kind 
Gewalt widerfährt.
   Im nächsten Schritt muss das Landgericht Gera über die Zulassung 
der Anklage entscheiden. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung wäre bis
zur Mitte des Jahres zu rechnen. Auf Totschlag steht eine 
Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Die Misshandlung 
Schutzbefohlener wird mit  sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft 
bestraft.
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