Zur derzeitigen Diskussion, eine allgemeine 
verbindliche Lohnuntergrenze in Bereichen einzuführen, in denen ein 
tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert, erklärt der 
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Joachim Pfeiffer:
   „CDU/CSU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag 
ausdrücklich für die Beibehaltung der Tarifautonomie und gegen einen 
gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen. Daran ist festzuhalten. 
Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung gefährden die Tarifautonomie 
und konterkarieren unser bewährtes und verfassungsrechtlich 
gestütztes System der Lohnfindung. An einer Schwächung der 
Tarifautonomie, wie sie durch einen gesetzlichen Mindestlohn 
entstehen würde, können weder Politik noch Arbeitgeber und 
Arbeitnehmervertreter ein Interesse haben.
   Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre ein Einfallstor für einen 
politisch und wahltaktisch motivierten Überbietungswettbewerb, frei 
nach dem Motto: –Wer bietet mehr?–. Dies schadet dem Standort 
Deutschland und gefährdet Arbeitsplätze. Gerade für die Wirtschaft in
den neuen Bundesländern wäre ein allgemeiner, nicht nach Regionen und
Branchen differenzierter Mindestlohn fatal. Denn die ostdeutschen 
Unternehmen stehen häufig in direkter Konkurrenz zu Unternehmen in 
den östlichen EU-Beitrittsländern, die wesentlich geringere 
Lohnkosten haben. Ein Mindestlohn hätte Betriebsschließungen und 
Arbeitsplatzabbau zwangsläufig zur Folge.
   Auch verschlechtert ein gesetzlicher Mindestlohn die 
Berufseinstiegschancen für Geringqualifizierte und Jugendliche ganz 
erheblich. Bester Beleg dafür sind die Zahlen zur 
Jugendarbeitslosigkeit. Diese ist in Ländern mit einem gesetzlichen 
Mindestlohn (z.B. in Frankreich bei 21,3 Prozent, in Spanien bei 44 
Prozent) deutlich höher, als bei uns in Deutschland (11 Prozent). 
Insgesamt erweist sich gerade der Niedriglohnsektor als Sprungbrett 
für Arbeitslose. Innerhalb eines Jahres schaffen über 24 Prozent der 
Beschäftigen den Absprung in eine besser bezahlte Tätigkeit. Zudem 
sind 57 Prozent der ehemals armutsgefährdeten Personen nach Eintritt 
in den Niedriglohnsektor nicht mehr armutsgefährdet. Das zeigt: Mit 
dem Niedriglohnsektor geht keine Einkommensarmut einher – im 
Gegenteil.
   Deutschland verdankt seine schnelle wirtschaftliche Erholung nach 
den Krisenjahren 2008/2009 vor allem auch seinem flexiblen 
Arbeitsmarkt. An dieser Flexibilität müssen wir angesichts der 
derzeit unklaren Konjunkturperspektiven festhalten. Ein allgemeiner 
gesetzlicher Mindestlohn ist vor diesem Hintergrund kontraproduktiv 
und abzulehnen.“
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