Zur derzeitigen Diskussion, eine allgemeine
verbindliche Lohnuntergrenze in Bereichen einzuführen, in denen ein
tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert, erklärt der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Joachim Pfeiffer:
„CDU/CSU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag
ausdrücklich für die Beibehaltung der Tarifautonomie und gegen einen
gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen. Daran ist festzuhalten.
Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung gefährden die Tarifautonomie
und konterkarieren unser bewährtes und verfassungsrechtlich
gestütztes System der Lohnfindung. An einer Schwächung der
Tarifautonomie, wie sie durch einen gesetzlichen Mindestlohn
entstehen würde, können weder Politik noch Arbeitgeber und
Arbeitnehmervertreter ein Interesse haben.
Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre ein Einfallstor für einen
politisch und wahltaktisch motivierten Überbietungswettbewerb, frei
nach dem Motto: –Wer bietet mehr?–. Dies schadet dem Standort
Deutschland und gefährdet Arbeitsplätze. Gerade für die Wirtschaft in
den neuen Bundesländern wäre ein allgemeiner, nicht nach Regionen und
Branchen differenzierter Mindestlohn fatal. Denn die ostdeutschen
Unternehmen stehen häufig in direkter Konkurrenz zu Unternehmen in
den östlichen EU-Beitrittsländern, die wesentlich geringere
Lohnkosten haben. Ein Mindestlohn hätte Betriebsschließungen und
Arbeitsplatzabbau zwangsläufig zur Folge.
Auch verschlechtert ein gesetzlicher Mindestlohn die
Berufseinstiegschancen für Geringqualifizierte und Jugendliche ganz
erheblich. Bester Beleg dafür sind die Zahlen zur
Jugendarbeitslosigkeit. Diese ist in Ländern mit einem gesetzlichen
Mindestlohn (z.B. in Frankreich bei 21,3 Prozent, in Spanien bei 44
Prozent) deutlich höher, als bei uns in Deutschland (11 Prozent).
Insgesamt erweist sich gerade der Niedriglohnsektor als Sprungbrett
für Arbeitslose. Innerhalb eines Jahres schaffen über 24 Prozent der
Beschäftigen den Absprung in eine besser bezahlte Tätigkeit. Zudem
sind 57 Prozent der ehemals armutsgefährdeten Personen nach Eintritt
in den Niedriglohnsektor nicht mehr armutsgefährdet. Das zeigt: Mit
dem Niedriglohnsektor geht keine Einkommensarmut einher – im
Gegenteil.
Deutschland verdankt seine schnelle wirtschaftliche Erholung nach
den Krisenjahren 2008/2009 vor allem auch seinem flexiblen
Arbeitsmarkt. An dieser Flexibilität müssen wir angesichts der
derzeit unklaren Konjunkturperspektiven festhalten. Ein allgemeiner
gesetzlicher Mindestlohn ist vor diesem Hintergrund kontraproduktiv
und abzulehnen.“
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