Pflegekassen, die länger als fünf Wochen für eine Entscheidung über Pflegeleistungen brauchen, müssen künftig Strafe zahlen. „Nach Fristablauf“ müsse die Kasse „für jeden Tag Verzögerung zehn Euro an den Antragsteller zahlen“, heißt es im Gesetzentwurf zur Pflegereform, der der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt. Der Gesetzentwurf sieht auch einen „Verhaltenskodex“ für Pflegefachkräfte, Ärzte und andere Mitarbeiter der Medizinischen Dienste der Kassen vor. Er verpflichtet sie „zu einem respektvollen Verhalten gegenüber den Versicherten und deren Angehörigen“.
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