Pressemitteilung des Ethikverbandes der Deutschen Wirtschaft e.V. zur Diskussion über die hohen Managerbezüge bei VW.

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Pressemitteilung des Ethikverbandes der Deutschen Wirtschaft e.V. zur Diskussion
über die hohen Managerbezüge bei VW.
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Managerbezüge haben andere Ursachen als Löhne für ,normale– Arbeitnehmer
Managerbezüge setzen sich aus drei Faktoren zusammen:
1. Strategische Ausrichtung. Diese wird vom Top-Management festgelegt.
2. Festlegung des Produktportfolios. Mit welchen Produkten soll der Markt
bedient werden.
3. Festlegung der Märkte. Welche Märkte sollen bearbeitet werden.
Sind diese drei wesentlichen Entscheidungenrichtig gefällt worden kann die
Nachfolgeorganisation sehr erfolgreich sein; sind diese drei Entscheidungen
falsch gefällt, kann die Nachfolgeorganisation trotz aller Anstrengungen nicht
erfolgreich sein. Solche Entscheidungen können durchaus mehr als 300 Mal so viel
wert sein, wie die Arbeit oder Entscheidung nachgeordneter
Organisationsmitglieder.

Angemessenheit bestimmt die Lohnhöhe
Löhne unterhalb der Geschäftsleitung oder des Vorstandes  werden bestimmt durch
die in einer Arbeit oder Dienstleistung innewohnende Verwertbarkeit und
Verkäuflichkeit. Ist eine Arbeit oder ein Produkt nicht verkäuflich, ist der
Wert der Arbeit oder des Produktes ökonomisch gleich Null. Daran ändert auch die
einer Arbeit innewohnende Leistung nichts.
Der ethisch korrekte Begriff für Lohnhöhe ist somit Angemessenheit. Diese
entsteht durch zwei Faktoren: zunächst durch den Marktwert einer Arbeit. Dieser
wird durch die Menge der Anbieter und die Menge der Nachfrage nach dieser Arbeit
bestimmt. Der zweite Faktor ist der Nutzen, oder um es mit heutiger Terminologie
zu sagen: der Wertschöpfungsbeitrag.  Erwirtschaftet also ein Mitarbeiter sehr
großen Nutzen für ein Unternehmen, und der Gewinn geht an ihm vorbei, dann ist
es richtig, dagegen zu opponieren, denn die Entlohnung ist unangemessen.

Die Höhe eines Lohns muss hinterfragt werden dürfen.
Wir sind historisch etwas blauäugig Karl Marx auf den Leim gegangen, der die
Überzeugung vertrat, Leistung müsse die Ursache für Entlohnung sein. Wäre das
Leistungsprinzip tatsächlich Grundlage der Entlohnung, dann bekämen die meisten
Menschen viel zu geringe Löhne und gleichzeitig viele Menschen zu hohe Löhne. So
wäre vor dem Hintergrund der Leistung nahezu jeder Vorstandsbezug zu hoch. Da
jedoch nicht die Leistung, sondern die Verkäuflichkeit den Wert eines Produktes
oder einer Dienstleitung bestimmt, sollten wir auch die wahren Ursachen der
Entlohnung prüfen, um eine angemessene Entlohnung sicher stellen zu können.
So ist es richtig und redlich, bei geringen und hohen Gehältern gleichermaßen
die Angemessenheit zu hinterfragen. Hone Managerbezüge sind nicht automatisch
unangemessen und Geringverdiener erhalten nicht automatisch unangemessene Löhne.
Sind die Bezüge eines Spitzenmanagers jedoch unangemessen hoch, dann folgt
daraus, dass die Entlohnung von Geringverdienern ebenfalls unangemessen ist, ja
sein muss, denn durch die unangemessen hohen Bezüge steht dem Unternehmen
weniger Geld zur Verfügung, um es angemessen an den Rest der Belegschaft
verteilen zu können.
Ein Unternehmen muss also die Angemessenheit von Bezügen nachweisen können.
Arbeitnehmervertreter müssen bei ihren Lohnforderungen die Unangemessenheit von
Bezügen ebenfalls nachweisen. Das wäre redlich und in der Sache richtig. Erst
dadurch lässt sich, falls erforderlich, eine Schieflage korrigieren. Der Ruf
nach Gerechtigkeit oder Obergrenzen ist dabei völlig ungeeignet.

Ulf D. Posé
(Präsident)

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Source: Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. via Thomson Reuters ONE
[HUG#1680259]

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