Pressemitteilung des Ethikverbandes der Deutschen Wirtschaft e.V. zur Lohnuntergrenze

Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. /
Pressemitteilung des Ethikverbandes der Deutschen Wirtschaft e.V. zur
Lohnuntergrenze
. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Über eine Lohnuntergrenze nachzudenken, ist richtig und sinnvoll. Das Nachdenken
sollte allerdings zu einem verantwortungsvollen Urteil führen. Zwei Fragen gilt
es dabei unbedingt zu beantworten:

1. Was ist das Ziel einer Lohnuntergrenze, und wird dieses  auch erreicht, und
2. ist eine Lohnuntergrenze finanzierbar?

Die Lohnuntergrenze verfehlt ihr Ziel

Eine Lohnuntergrenze hat das Ziel, mit dem Einkommen sein Leben unabhängig von
staatlichen Unterstützungen finanzieren zu können. Das ist mit der
vorgeschlagenen Lohnuntergrenze von ? 7.00 nicht möglich. Nicht für  Singles,
erst recht nicht für Familien mit nur einem Verdiener.

Schon im Jahre 2004 lag die Niedriglohnschwelle bei 1.704 Euro brutto  im Monat.
Das entsprach einem Stundenlohn von 9,78 Euro pro Stunde. Schon damals gab es
44.000 Lohnempfänger, die einen höheren Monatslohn  bekamen und gleichzeitig auf
staatliche Unterstützung angewiesen waren. Das neutrale Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) formulierte daher schon 2005 recht
konsequent: „Je nach Haushaltskontext (kann) selbst bei Lohnsätzen über 7,50
Euro Bedürftigkeit bestehen.“

Das Ziel, mit einer Lohnuntergrenze die Möglichkeit zu schaffen, sein Leben ohne
staatliche Unterstützung zu finanzieren wird also nicht erreicht.

Eine Lohnuntergrenze ist marxistisch und fördert die Schwarzarbeit

Eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze unterstützt darüber hinaus
dummerweise die marxistische Idee, dass Leistung unabhängig vom Nutzen entlohnt
werden soll. Das mag menschlich verständlich sein, verstellt jedoch gleichzeitig
den Blick für die wahre Ursache der Entlohnung.

Damit muss die Frage beantwortet werden, ob eine Lohnuntergrenze finanzierbar
ist. Mindestlöhne, die Unternehmen nicht zahlen können, da die Auftragslage
nicht die notwendige Rendite ausweist, unterstützt nur Schwarzarbeit oder
Scheinselbständigkeit.

Die Lohnuntergrenze hebelt die soziale Marktwirtschaft aus

Wird Arbeit nicht nachgefragt, weil sie dem Unternehmer zu teuer ist,
verschwindet sie vom Arbeitsmarkt und der Unternehmer mit ihr. Das ist zwar
bitter, gehorcht jedoch einer äußerst einfachen, marktwirtschaftlichen Logik.
Lohn entsteht durch Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt sowie durch den
Wertschöpfungsbeitrag, den die Arbeit leistet. Liegt der Lohn über dem
Wertschöpfungsanteil, kann der Lohn nicht mehr finanziert werden, die Nachfrage
stirbt. Wird nun ein Unternehmer gezwungen, Löhne zu zahlen, die er mit seinen
Aufträgen nicht erwirtschaften kann, wird er sein Unternehmen schließen müssen
oder der Staat subventioniert ihn.

Ein Gesetz, das eine Lohnuntergrenze festlegt müsste also konsequenterweise an
ein  Produktabnahmegesetz gekoppelt werden, das die Verkaufspreise festlegt. Die
Einführung einer Lohnuntergrenze müsste Kunden gesetzlich zwingen, einen
angemessenen Preis zu zahlen. Solch eine radikale marxistische Maßnahme würde
kein Wirtschaftsökonom befürworten, gleichzeitig wird jedoch klar, wie
widersinnig die Diskussion ist.

Die Lohnuntergrenze misst mit zweierlei Maß

Völlig vergessen wird bei der Lohnuntergrenze der Unternehmer oder der
Selbständige. Derzeit gibt es in der Bundesrepublik rund 100.000 Selbständige,
deren Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt. Selbständige in unserem Land
arbeiten durchschnittlich 59 Stunden pro Woche, und leisten sich maximal 15
Urlaubstage pro Jahr. Derzeit verdienen rund  600 000 Selbstständige weniger als
7,00 Euro pro Stunde. 213 000 Freiberufler haben einen durchschnittlichen
Stundenlohn unter fünf Euro.

Diese ,reichen– Unternehmer sollen also in Zukunft die Lohnuntergrenze von 7,00
Euro einhalten. Die Debatte um die Lohnuntergrenze blendet hier die Fürsorge für
Freiberufler völlig aus. Was für Lohnempfänger als gerecht empfunden wird,
sollte Arbeitgebern oder Selbstständigen nicht verwehrt werden. Es sei denn,
unsere Politiker geben zu, dass sie Selbständige als Bürger 2. Klasse ansehen,
die keiner Hilfe bedürfen.

Statt einer Lohnuntergrenze haben unsere Politiker andere Möglichkeiten. Mit
einem Kombilohn zum Beispiel bliebe die Tarifautonomie unangetastet, im
Niedriglohnsektor blieben die Jobs ungefährdet, da sie finanzierbar bleiben und
Geringverdiener hätten durch die staatliche Unterstützung genügend Geld, ihr
Leben zu finanzieren.

Ulf D. Posé
(Präsident)

ETHIKVERBAND DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT E.V.
Klosterstr. 19 – 21
41189 Mönchengladbach
Tel.: 02166/57841
Fax: 02166/56848
mobil: 01718549321
e-mail:info@ethikverband.de
www.ethikverband.de

— Ende der Mitteilung —

Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V.
EVW c/o Pallasky & Partner Goethestr. 31 – 33 Frankfurt/Main Deutschland

This announcement is distributed by Thomson Reuters on behalf of
Thomson Reuters clients. The owner of this announcement warrants that:
(i) the releases contained herein are protected by copyright and
other applicable laws; and
(ii) they are solely responsible for the content, accuracy and
originality of the information contained therein.

Source: Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. via Thomson Reuters ONE

[HUG#1559758]

Weitere Informationen unter:
http://www.ethikverband.de