Pressemitteilung zum Gesetzentwurf, Bezüge in staatlich kontrollierten Banken auf ? 500.000,00 zu begrenzen und Boni abzuschaffen.

Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. /
Pressemitteilung zum Gesetzentwurf, Bezüge in staatlich kontrollierten Banken
auf ? 500.000,00 zu begrenzen und Boni abzuschaffen.
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Von der sozialen Marktwirtschaft zu Planwirtschaft
Die Abschaffung der Boni und Deckelung der Gehälter auf höchstens ? 500.000,00
per Gesetz ist unsinnig und schützt vor zukünftigen Finanzkrisen nicht.
Kriterien für die Angemessenheit einer Vergütung bilden die Aufgaben des
einzelnen Mitarbeiters, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und
der Erfolg des Unternehmens, sowie die Zukunftsaussichten als auch die
Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der
Vergütungsstruktur, die es ansonsten in unserer Gesellschaft gilt. Hier per
Gesetz eingreifen zu wollen, bedeutet, die soziale Marktwirtschaft zugunsten
einer planwirtschaftlichen Ordnung außer Kraft zu setzen.

Besondere Erfolge sollten besondere Vergütungen erlauben
Ein Bonus ist eine Sonderzahlung für Erfolge, die nicht durch das Grundgehalt
abgedeckt sind. Einen Bonus abzuschaffen, ruiniert auch die Bereitschaft,
besondere Erfolge erzielen zu wollen. Wurde ein besonderer Erfolg erzielt, dann
sollte dieser auch belohnt werden dürfen. Das ist keine Frage der Gesetzgebung,
sondern eine Frage der Ökonomie. Wer Boni aus Willkür erzielt oder in der
Angemessenheit zu hohe Boni bekommt, wird diese zurück zahlen müssen. Das
ermöglichen unsere Gesetze bereits. Die Abschaffung von Boni löst dieses Problem
nicht.

Die Kriterien sollten über Boni und Gehälter entscheiden dürfen
Sinnvoll wäre es, an langfristigen Erfolgen und nachvollziehbaren Kriterien
orientierte Gehälter und Boni zu bezahlen. Es ist unsinnig, extreme Risiken zu
belohnen oder Gehälter oder Boni zu garantieren ohne entsprechenden Gegenwert.
Hier ist Transparenz notwendig. Damit ist nicht der Gesetzgeber gefordert,
sondern die Aufsichtsräte sind gefordert. Der Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen,
dass Gehälter und  variable Vergütungsteile grundsätzlich durch nachvollziehbare
Kriterien bestimmt werden.

Das Gesetz hat keine ökonomische oder ethische Komponente auf seiner Seite
Was bei der gesetzlichen Regelung fehlt, sind nachvollziehbare ökonomische oder
rechtsstaatliche oder ethische Begründungen für die Notwendigkeit der Begrenzung
der Gehälter und Abschaffung der Boni. Wieso ? 500.000,00 und nicht mehr oder
weniger, wieso keine Boni? Ein wenig mehr Sachverstand, ein wenig mehr Kompetenz
und etwas weniger Emotionen würden in der Beurteilung der Angemessenheit von
Managergehältern helfen. Momentan traut sich niemand, die Deckelung von
Managergehältern in Frage zu stellen. Unsere Politiker haben die Stimmung für
sich, jedoch nicht eine einzige ethische Komponente auf Ihrer Seite, die redlich
dokumentiert, welcher ethische Wert bei der Deckelung gehandhabt werden muss.

Basis einer Entlohnung ist nicht die Höhe, sondern das Zustandekommen
Gleichwohl muss Kritik an der Höhe von Entlohnungen erlaubt sein. Es fällt
ziemlich deutlich auf, dass in den meisten Unternehmen zwischen den Bezügen von
Mitarbeitern und den Bezügen der ersten Führungsebene etwa der gleiche
Unterschied besteht  wie zwischen der ersten und zweiten Führungsebene. Auch für
den Unterschied zwischen der zweiten und dritten Führungsebene gilt dies. Sobald
jedoch die Vorstandsebene erreicht wird, gilt dieser Faktor anscheinend nicht
mehr. Es entsteht ein bis heute nicht zureichend begründeter gravierender
Unterschied zwischen der Entlohnung des Vorstandes und der Entlohnung der
nächsten Führungsebene. Einzige Begründungsfaktoren waren in den letzten Jahren
der große Nachholbedarf im Verhältnis zu amerikanischen Vorständen und der
Marktwert. Weder die Wertsteigerungen, noch die Wertschöpfungsbeiträge können
die Höhe der Bezüge eindeutig klären. Damit ist die Höhe der Bezüge ethisch
durchaus recht problematisch. Eine Deckelung löst dieses Problem jedoch nicht,
sondern die konkrete Begründung für Ursache der Bezugshöhe.

Wehret den Anfängen
Das derzeitige Gesetzesvorhaben bestimmt aktuell die Deckelung der Gehälter auf
? 500.000,00 und Abschaffung von Boni in staatlich gestützten Bankhäusern.
Daraus kann durchaus folgen, dass in Zukunft der Staat sich ordnungspolitisch
generell das Recht einräumt, die Höhe von Bezügen zu begrenzen. Damit entsteht
eine neue Dimension staatlicher Macht, die die soziale Marktwirtschaft völlig
außer Kraft setzt. Es bleibt zu hoffen, dass es genug Bürger gibt, die sich
dagegen wehren.

Ulf D. Posé
(Präsident)

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Source: Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. via Thomson Reuters ONE