Für rund jede vierte Person der unter
25-Jährigen, die im Jahr 2018 eine Schuldnerberatungsstelle
aufsuchten, war der Hauptauslöser der Überschuldungssituation eine
unwirtschaftliche Haushaltsführung. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, gaben hingegen fast 30 % der älteren
Personen (ab 65 Jahren), die sich 2018 in Schuldnerberatung befanden,
eine Erkrankung, Sucht oder Unfall beziehungsweise Trennung,
Scheidung oder Tod des Partners oder der Partnerin als Hauptauslöser
der Überschuldung an.
Knapp zwei Drittel (64,9 %) der unter 25-Jährigen, die im Jahr
2018 eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten, wiesen offene
Verbindlichkeiten bei Telekommunikationsunternehmen auf. Die
durchschnittliche Schuldenhöhe der jüngeren Generation bei
Telekommunikationsanbietern betrug 1 573 Euro. Dies entsprach gut
einem Sechstel der gesamten durchschnittlichen Schuldenhöhe von 8 849
Euro. Diesem Schuldenbetrag stand den unter 25-Jährigen zu
Beratungsbeginn ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 777 Euro
pro Person gegenüber. Unter der Annahme, dass alle Einkünfte
ausschließlich zur Schuldentilgung eingesetzt werden, bräuchten junge
Menschen etwas mehr als zwei Monate um Telefonanbieter auszuzahlen,
oder knapp ein Jahr zur Begleichung ihrer gesamten Schulden.
Die deutliche Mehrheit der Schuldnerinnen und Schuldner im Alter
von 65 Jahren und älter war im Jahr 2018 dagegen bei Kreditinstituten
verschuldet (62,9 %). Schulden bei Telekommunikationsunternehmen
hatten lediglich ein Viertel (25,3 %) der älteren Generation. Die
Restschuld bei Kreditinstituten lag mit 22 989 Euro im Mittel
ebenfalls bedeutend höher. Zum einen sind Bankkredite in der Regel
mit höheren Schulden verbunden als Telekommunikationsverträge, zum
anderen geht ein höheres Alter automatisch mit einer längeren
Wirtschaftsaktivität einher. Dementsprechend lag für diese
Altersgruppe das durchschnittliche Schuldenvolumen mit 43 740 Euro um
fast das Fünffache höher als das von Schuldnern unter 25 Jahren. Mit
einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 1 051 Euro pro Person
bräuchten ältere Menschen in etwa dreieinhalb Jahre bis zur
gänzlichen Schuldenbefreiung. Für die alleinige Tilgung von
Kreditschulden wären rund 22 Monate vonnöten.
Methodischer Hinweis:
Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik beruhen auf Angaben von
559 der insgesamt rund 1 450 Schuldnerberatungsstellen in
Deutschland. Sie stellten anonymisierte Daten von rund 136 000
beratenen Personen mit deren Einverständnis bereit. Die Teilnahme an
dieser Statistik ist sowohl für die Beratungsstellen als auch für die
Ratsuchenden freiwillig. Die gemeldeten Daten werden anschließend auf
die Grundgesamtheit aller durch Schuldnerberatungsstellen beratenen
Personen hochgerechnet.
Zu den Ergebnissen der Überschuldungsstatistik können detaillierte
Daten und Zeitreihen über die Tabellen der Tabellengruppe 63511 in
der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabellen sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.
Weitere Auskünfte:
Überschuldung,
Telefon: +49 (0) 611/75 41 49,
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