Privathaftpflicht: der Einschluss von Mietsachschäden

Privathaftpflicht: der Einschluss von Mietsachschäden

Wer einen Schaden verursacht, muss dem Geschädigten gegenüber mit seinem gesamten Vermögen haften und den Schaden im vollen Umfang wiedergutmachen. Die Rechtslage lässt hier keinen Spielraum. Ohne Schutz der Privathaftpflicht kann im Schadensfall das eigene Vermögen gefährdet sein. Dennoch verlassen sich rund 30 Prozent der Bundesbürger auf den glücklichen Zufall und verzichten auf den Schutz der Privathaftpflicht – es wird schon nicht passieren.

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Wer über eine Privathaftpflicht verfügt, muss sich Gedanken über den Leistungsumfang machen. Sind wirklich alle Risiken des Alltages mit abgedeckt? Wichtig gerade für Mieter: Gehört die Kostendeckung von Mietsachschäden zum Umfang der eigenen Privathaftpflicht? Dieser wichtige Baustein ist eigentlich unverzichtbar. Denn als Mieter kann man nie ausschließen, dass man im Laufe der Wohndauer nicht einen Schaden verursacht, für den der Vermieter Anspruch auf Wiedergutmachung hat. Wie schnell so etwas passieren kann, verdeutlichen die Schadenmeldungen an die Versicherungen:

Bei einem zweisamen Abendessen gehört nicht selten auch die Kerzenbeleuchtung dazu. Schließlich soll alles gemütlich wirken. Doch hier ist äußerste Vorsicht im Umgang mit der offenen Flamme geboten. Wird diese nicht permanent beaufsichtigt, ist die Feuergefahr groß – vor allem wenn die Kerzen zum Ende des Dinners vergessen werden. Kommt es zu einem Brand, ist nicht nur schwerer Verlust beim Hausrat zu beklagen, sondern auch diverse Schäden am Gebäude. Das reicht von gesprungenen Fensterscheiben über geschmolzene Rollos, beschädigte Böden, Wänden und Türen in einer Wohnung. Und ohne den Schutz der Privathaftpflicht haftet man gegenüber dem Vermieter mit seinem persönlichen Vermögen.

Auch ein geplatzter Wasserschlauch kann viele unangenehme Nebenwirkungen haben. Vor allem wenn es sich um den Schlauch der Waschmaschine in der Dachgeschosswohnung handelt. Einmal nur einkaufen gewesen und in der Zeit sind Hunderte Liter aus der Wohnung über das Treppenhaus in andere Wohnungen und Kellerräume geflossen. Die Holzbeschichtung der Treppen quillt auf, in den betroffenen Wohnungen muss Parkett ersetzt werden. Sicherlich, zunächst besteht der Schutz der Gebäudeversicherung. Doch der Versicherer wird sehr schnell den Verursacher, nämlich den Mieter mit der Waschmaschine in Regress nehmen. Und hier kommt die Deckung von Mietsachschäden in der Privathaftpflicht zum Zuge.

Je nach Lebenssituation muss ein genaues Augenmerk auf den Umfang der eigenen Privathaftpflicht gerichtet werden, damit die eisten Risiken im Alltag auch tatsächlich abgesichert sind. Es gibt viele Veränderungen, die einen Blick in die Bedingungen notwendig machen. Dazu gehört der Auszug von zu Hause, die erste eigene Wohnung, eine gemeinsame Wohnung mit dem Partner, Heirat oder auch Nachwuchs.

Bildquelle: Luise Pfefferkorn, pixelio.de

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