Laut Kiefer stehen Steuerberatungskanzleien unter gewaltigen Herausforderungen: Immer neue gesetzliche Vorgaben in immer kürzeren Abständen kombiniert mit steigender Komplexität und Dynamik des Umfeldes. Denn: Kein anderer Unternehmensbereich ist von so vielen gesetzlichen Änderungen betroffen wie die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Nicht selten ist bereits die eigene Entgeltabrechnung für Kanzleien ein schwieriges Thema. Auf Mandantenseite nehmen viele die Lohn- und Gehaltsabrechnung als Dienstleistung erst gar nicht in das Portfolio auf. Zum einen möchten sie vermeiden, von Fachexperten abhängig zu sein. Zum anderen fürchten Kanzleien rechtliche Konsequenzen bei fehlerhafter Beratung.
Kiefer: „Steuerberater wissen um das Risiko und die administrativen Aufgaben, mit denen das Thema Pay Roll belastet ist. Die Entgeltabrechnung ist im Wesentlichen ertragsseitig neutral. Zudem besteht bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kein Wachstums- und Differenzierungspotenzial am Markt. Dafür birgt die Entgeltabrechnung aber auf der anderen Seite viel Ärger im Fehlerfall. Durch die Auslagerung an einen Profi können die Vorteile genutzt und die Nachteile ausgeschlossen werden.“
ADPs Professional Pay setzt an dieser Nahtstelle an und unterstützt Steuerberater und deren Mandanten als flexibles und webbasiertes Abrechnungssystem. Im Rahmen der Dienstleistung werden für jede Kanzlei individuelle Lösungen gefunden. Sie müssen nicht in zusätzliche IT investieren, sondern integrieren ihre bestehende Systemlandschaft, den regulären Kanzleiablauf sowie ihre Abrechnungsdaten in die ADP Software. Durch die unkomplizierte und kostenfreie Umstellung entstehen keine Medienbrüche. Zudem übernimmt Professional Pay die digitale Aufbereitung der Dokumente und Belege und archiviert sie. Durch eine digitale Personalakte können darüber hinaus Mitarbeiter oder Mandanten über einen gesicherten Zugang ihre persönliche Gehaltsabrechnung per Internet einsehen und downloaden. Gleichzeitig schließen sie ein Haftungsrisiko aus: ADP verantwortet und vertritt die Richtigkeit der Leistungen. Die Berufshaftversicherung der Kanzlei wird im Schadensfall nicht belastet.