Mit großer Mehrheit hat sich heute die
Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) für den sogenannten
Genossenschafts-Insolvenzplan entschieden.
Im Anschluss an eine mehrstündige Darstellung der Insolvenzpläne
durch den Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin und sein Team wurde
über den Genossenschafts-Insolvenzplan in den dafür vorgesehenen
Gruppen abgestimmt. Alle acht Gruppen, die zur Abstimmung aufgerufen
waren, haben sich jeweils mit Kopf- und Summenmehrheit für den
Genossenschafts-Insolvenzplan ausgesprochen. Eine Abstimmung über den
Investoren-Insolvenzplan wurde nicht mehr durchgeführt.
Insgesamt haben an der Abstimmung in der Hamburger Messe Gläubiger
mit Forderungen in Höhe von rd. EUR 1,056 Mrd. persönlich oder durch
Bevollmächtigte teilgenommen. Hiervon haben sich rd. EUR 843 Mio.
für den Genossenschafts-Insolvenzplan ausgesprochen – das entspricht
rd. 80% der im Termin vertretenen Forderungen und rd. 50% sämtlicher
Insolvenzforderungen.
Bereits vor der Gläubigerversammlung hatten sich zahlreiche
Genussrechtsinhaber bereit erklärt, einen Teil ihrer
Insolvenzforderungen in Anteile an einer künftigen PROKON
Genossenschaft zu wandeln. Von den rd. EUR 1,44 Mrd.
Genussrechtskapital hatten sich Genussrechtsinhaber mit einem Kapital
von über EUR 865 Mio. – etwa 60% – für eine solche Wandlung
entschieden. Damit wurden die Vorgaben des Rheinisch-Westfälischen
Genossenschaftsverbandes (RWGV), der eine Größenordnung von EUR 660
Mio. für die Gründung für erforderlich gehalten hatte, weit
überschritten und das Eigenkapital der künftigen PROKON
Genossenschaft zusätzlich gestärkt.
Penzlin hierzu: „Ich freue mich, dass sich die
Gläubigerversammlung für einen der beiden von mir vorgeschlagenen
Sanierungswege entschieden hat. Als Insolvenzverwalter hatte ich
keine Empfehlung hinsichtlich der unterschiedlichen Modelle
ausgesprochen. Beide hätten aus meiner Sicht eine stabile
Neuausrichtung ermöglicht. Vor einer Zerschlagung des Unternehmens
hatte ich allerdings gewarnt. Das Unternehmen hat jetzt sehr gute
Aussichten, das Insolvenzverfahren kurzfristig zu verlassen.“
Der beschlossene Insolvenzplan ist nun noch durch das
Insolvenzgericht rechtskräftig zu bestätigen. Anschließend kann dann
die Umwandlung in eine Genossenschaft erfolgen. Die Aufhebung des
Insolvenzverfahrens ist für den 31.07.2015 oder den 31.08.2015
vorgesehen. Bis dahin wird Penzlin die Geschäfte weiter leiten.
Für den Neustart als Genossenschaft ist in Abstimmung mit dem RWGV
bereits ein fünfköpfiger Aufsichtsrat etabliert. Geführt wird er von
Udo Wittler, dem früheren Vorstandsvorsitzenden der BAG-Bank Hamm.
Sein Stellvertreter wird Wolfgang Siegel, Vorstandsvorsitzender des
Freunde von Prokon e.V.; weitere Mitglieder werden ein
Wirtschaftsprüfer und zwei Betriebswirte sein.
Den Vorstand der Genossenschaft wird zunächst der aktuelle
Geschäftsführer von PROKON, der Unternehmensberater
Diplom-Betriebswirt Kai Peppmeier, gemeinsam mit seinem Kollegen
Dipl.-Kfm. Markus Bennemann übernehmen. Dadurch wird eine
reibungslose Überleitung auf die künftigen Vorstandsmitglieder, die
sich derzeit im Auswahlprozess befinden, sichergestellt. „Wir sind im
Laufe des Insolvenzverfahrens mit der leistungswirtschaftlichen
Restrukturierung sehr gut vorangekommen. In den nächsten sechs bis
zwölf Monaten gilt es nun, die getroffenen Maßnahmen abzuschließen
und das Unternehmen am Markt neu zu positionieren. Die
Windenergiebranche befindet sich fortlaufend im Umbruch, PROKON hat
in seiner neuen Form gute Voraus-setzungen, um künftig wieder eine
zentrale Rolle zu spielen. Durch die Einbindung in das
Genossenschaftswesen ergeben sich zudem weitere vielversprechende
Entwicklungsperspektiven“, führt Peppmeier aus.
Für das erste Halbjahr 2016 sieht der Insolvenzplan die Emission
einer handelbaren Anleihe vor. Genussrechtsinhaber, die Forderungen
über EUR 1.000,00 und eine Anschrift im Europäischen Wirtschaftsraum
bzw. in der Schweiz haben, erhalten ein Erwerbsrecht für eine solche
Anleihe. Die Entscheidung über die Ausübung dieses Erwerbsrechts
werden sie auf Grundlage eines Wertpapierprospekts treffen können,
dessen Erstellung kurzfristig in Angriff genommen wird. Durch die
Anleihe werden die Forderungen dieser Gläubiger in Höhe von 34,5%
befriedigt werden.
Gläubiger, die keine Anleihe erhalten – hierzu zählen u.a.
Lieferanten, Krankenkassen, Finanzverwaltung und Stromkunden –
erhalten stattdessen bis Ende 2015 eine Barauszahlung in Höhe von
34,5% ihrer Insolvenzforderungen.
Die noch nicht verwerteten Vermögensgegenstände, insbesondere die
umfangreichen Darlehen an Unternehmen im Bereich der Holzwirtschaft,
werden auf Grundlage des Insolvenzplans an eine
Abwicklungsgesellschaft, die PROKON Abgeltungsgläubiger SPV GmbH,
übertragen. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist der Hamburger
Insolvenzanwalt Stefan Denkhaus. Er wird die Einziehung der
Forderungen überwachen und die Verwertungserlöse in Form der sog.
Abgeltungskomponente auszahlen. Die Quote für diesen zweiten Schritt
der Gläubigerbefriedigung wird derzeit auf rd. 23,3% taxiert. Mit
einer Auszahlung ist voraussichtlich aber erst ab dem Jahr 2017 zu
rechnen.
„Mit der Verabschiedung des Genossenschafts-Insolvenzplans haben
wir das Insolvenzverfahren binnen 18 Monaten erfolgreich abschließen
können. Das war für alle Beteiligten eine sehr intensive Zeit“ fasst
Penzlin zusammen und fügt hinzu: „Ich bin zuversichtlich, dass die
Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die engagierte Belegschaft von
PROKON ein Startsignal sein wird, um unter neuen Vorzeichen und mit
einem klaren Unternehmensfokus künftig am Markt erfolgreich zu sein.“
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