Die SPD-Bundestagsabgeordneten Soenke Rix und Franz Thoennes erklaeren als Mitglied und stellvertretendes Mitglied in den Gremien fuer Minderheitenfragen des Bundestages und des Landtages Schleswig-Holstein zu den Demonstrationen im Land Schleswig-Holstein gegen die Absichten der Landesregierung die Foerderung fuer die daenischen Schulen erheblich zu kuerzen:
14.000 Eltern, Kinder und andere Angehoerige haben am vergangenen Sonnabend gegen die Kuerzungen ueber 4,6 Millionen Euro fuer den Daenischen Schulverein. Wir begruessen und unterstuetzen die friedlichen Proteste der daenischen Minderheit und ihrer Sympathisanten in Schleswig-Holstein. Eine Kuerzung der Zuschuesse an die daenischen Schulen um 15 Prozent ist nicht akzeptabel. Mit diesen Sparplaenen verstoesst die Landesregierung gegen das Schulgesetz von 2007. Darin wurde festgelegt, dass Schuelern an daenischen Schulen genau wie Schuelerinnen und Schuelern an deutschen Schulen ein Zuschuss von 100 Prozent der oeffentlichen Schuelerkostensaetze gewaehrt wird. Das muss auch so bleiben.
Denn daenische Schulen sind im Gegensatz zu deutschen Privatschulen keine Alternativ-schulen, da nur an solchen Schulen die daenische Sprache gelernt werden kann und gepflegt wird. Die Sprache aber ist die wichtigste Voraussetzung fuer den Erhalt der daenischen Kultur und der Gemeinschaft der Minderheit. Deshalb liegen uns die Schulen und deren Foerderung besonders am Herzen.
Fuer uns gilt nach wie vor: Uns ist jedes Kind gleich viel wert.
Schliesslich zahlen auch die Familien der daenischen Minderheit 100 Prozent Steuern in Schleswig-Holstein.
Fuer die SPD-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein ist es mehr als merkwuerdig, dass eine christdemokratische gefuehrte Landesregierung so eklatant gegen den vom einstigen CDU-Bundeskanzler Adenauer unterzeichneten Text in den Bonn-Kopenhagener Erklaerungen verstoesst. Schliesslich besteht danach im Kapitel I fuer die daenische Minderheit das „Recht auf gleiche Behandlung, nach dem niemand wegen seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf.“ Und im Kapitel II heisst es „Bei Unterstuetzungen und sonstigen Leistungen aus Oeffentlichen Mitteln, ueber die im Rahmen des Ermessens entschieden wird, duerfen Angehoerige der daenischen Minderheit gegenueber anderen Staatsbuergern nicht unterschiedlich behandelt werden.“
Demnach demonstrieren die Betroffenen jetzt nicht nur alleine berechtigt fuer die daenischen Schulen, sondern auch fuer die Bewahrung der Absichten der Bonn-Kopenhagener Erklaerungen, die ueber die letzten Jahrzehnte mit zu einem guten Miteinander in der Grenzregion beigetragen haben.
Wir setzten uns sowohl auf Bundes- wie auch Landesebene dafuer ein, dass die CDU/FDP-Landesregierung ihre, das gute Klima des Zusammenlebens im Norden Schleswig-Holstein gefaehrdende unsinnige Absicht der Kuerzungen zuruecknimmt. Gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich, wie ernst die ansonsten so hoch gelobte Minderheitenpolitik genommen wird.
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