Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden
Stellt eine Vorschrift den Widerruf einer Dienstwagenüberlassung in das alleinige Ermessen des Arbeitgebers, kann dies nach AGB -Recht unzulässig sein.
Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden
Arbeitnehmer A erhält Dienstwagen gemäß „Konzern-Car-Policy“. Hiernach ist regelmäßig die Wirtschaftlichkeit der Überlassung zu prüfen. Arbeitgeber widerruft die Überlassung des
Dienstwagens. A klagt auf Nutzungsentschädigung.
Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden
Die Konzernklausel ist gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam. Ein konkreter sachlicher Grund als Voraussetzung für den Widerruf der Fahrzeugüberlassung ist in der Konzernklausel nicht enthalten. Die Voraussetzungen für den Widerruf sind in das alleinige Ermessen des Arbeitgebers gestellt.
Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden
„Die Vereinbarung über Dienstwagenüberlassung sollte im Streitfall stets genau überprüft werden“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.