Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und Fahrfehler begründen Anscheinsbeweis für Haftung, wenn nüchterner Fahrer in der Verkehrssituation Unfall vermieden hätte (OLG
Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az. 6 U 159/9).
Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Fahrer F fährt nachts mit 1,17 Promille auf BAB. Er fährt auf mittlerer Spur. F macht starke Lenkbewegung, so dass sein Fahrzeug nach links gegen die Leitplanke gerät und auf Fahrbahn stehen bleibt. Fahrer G fährt mit ca. 150 km/h auf. Laut Gutachten wäre bei
ca. 78 km/h der Unfall vermeidbar gewesen. Fahrzeug des F hatte keine Beleuchtung mehr an.
Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Bei der Haftungsabwägung nach § 17 StVG sind die beiderseitigen Verursachungsbeiträ¬ge der Unfallbeteiligten zu ermitteln und nach ihrer Gewichtung gegeneinander abzuwä¬gen. Absolute Fahruntüchtigkeit darf mit einbezogen werden. Für die Lenkbewegung des F gab es keine plausible Erklärung. Es war zulässig, diese Lenkbewegung auf die absolu¬te Fahruntüchtigkeit zurückzuführen. Der G war schneller als Sichtgeschwindigkeit gefahren Die Haftung ist 1/3 zu 2/3 zu lasten F.
Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
„Alkoholfahrten entfalten in mehrerer Hinsicht Probleme. Der Fahrer haftet bußgeldrechtlich oder strafrechtlich und zivilrechtlich und kann seine Fahrerlaubnis verlieren“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
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