Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz und die zugehörige Strahlenschutzverordnung führen zu neuen Anforderungen an Industrieunternehmen, die Abfallwirtschaft sowie Strahlenschutz- und Abfallbehörden:
· Die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen aus strahlenschutzrechtlich genehmigten Tätigkeiten oder von Rückständen mit NORM wird weiterhin als Schnittstelle zum Abfallrecht die Mitwirkung der Entsorger erfordern.
· Arbeitsplätze in diversen NORM-Industrien sind neu zu bewerten.
· Funde von Strahlenquellen in Altmetallen oder Abfällen bei Müllverbrennungsanlagen oder Deponien erfordern sachgerechtes Entscheiden.
· Die Produktverantwortung von Herstellern bezieht die Radioaktivität von Waren (wie z.B. Feuerfestmaterial) mit ein.
Vor diesem Hintergrund stellt das Seminar die aufgrund des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Strahlenschutzverordnung eingetretenen Veränderungen vor und diskutiert die Konsequenzen für die Praxis.
Das Seminar setzt keine speziellen Kenntnisse zum Strahlenschutz voraus.
Es wendet sich an alle, die als Sachbearbeiter oder Verantwortliche in Unternehmen der Abfallwirtschaft und Recyclingindustrie entscheiden müssen, die sich als Behördenvertreter über die Schnittstelle von Abfallwirtschaft und Strahlenschutz informieren wollen oder die als Mitarbeiter von Betrieben, in denen Abfälle mit Radioaktivität anfallen, nach Lösungen für Entsorgungsaufgaben suchen.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 389€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A220913.pdf
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Organisation
09.40 Uhr Grundlagen
-Das StrlSchG: Struktur, Begriffe, Konzepte
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Strahlenschutz bei natürlich vorkommenden Radionukliden
-Tätigkeitsfelder (u.a. neu: Geothermie,
Erdöl-Erdgasgewinnung, Zementproduktion, Kohlekraftwerke)
-Anforderungen der Verpflichteten
(Geschäftsführer): Anzeigen und Meldungen, …
-Strahlenschutzmaßnahmen
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Abfälle mit radioaktiven Kontaminationen –
Teil 1: künstliche Radionuklide
-Regelungen zur Freigabe von Abfällen
-Pflichten von Erzeugern, Verwendern und Entsorgern
-Neue Anforderungen für die Praxis
14.00 Uhr Abfälle mit radioaktiven Kontaminationen –
Teil 2: natürlich vorkommende Radionuklide
-Regelungen zu Entlassungen von überwachungsbedürftigen Rückständen
-Pflichten von Erzeugern, Verwendern und Entsorgern
14.45 Uhr Kontrolle von Abfallströmen auf Strahlenquellen
-Funde in Abfällen in MVA, in Hüttenwerken oder im Metallrecycling
-Pflichten, Verhaltensregeln, Vorgehensweisen
-Lösungen praktischer Fragen
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Radioaktivität von Waren
-Verantwortlichkeit von Produzenten
-Unterschiedliche internationale Anforderungen – insbesondere im EU-Raum
16.15 Uhr Auswertung und Abschlussdiskussion
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung