rbb exklusiv: Arbeitsministerium will Konzept für „faire Plattformwirtschaft“ vorlegen

Selbständige, die als sogenannte „Crowdworker“ tätig sind, sollen
mehr „soziale Sicherung und Arbeitnehmerrechte“ erhalten.

So sehen es Pläne aus dem Bundesarbeitsministerium vor: „Wir arbeiten seit einem
Jahr an einem Konzept und werden es demnächst vorlegen“, kündigte Björn Böhning
(SPD), Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, am Mittwoch im
ARD-Mittagsmagazin an.

Crowdworker übernehmen zunehmend Kleinstaufträge, die auf Plattformen wie
Roamler, Clickworker oder Streetspotr angeboten werden – beispielsweise Fotos
zuliefern oder Produktbeschreibungen verfassen. Ab heute entscheidet das
Landesarbeitsgericht München in einem Prozess, ob ein Mitarbeiter der Plattform
Roamler als Selbständiger oder als Angestellter einzustufen ist. Das Urteil
könnte Signalwirkung für die gesamte Plattformwirtschaft haben.

„Die Plattformen definieren durch ihre allgemeinen Beschäftigungsbedingungen
oftmals, dass Crowdworker selbstständig sind, weil sie die Arbeitskosten und die
Sozialkosten, die normalerweise mit einer Beschäftigung verbunden sind,
scheuen“, sagte Böhning. „Dieser Einzelfall zeigt eine problematische
Entwicklung in der Plattformwirtschaft.“

Mittlerweile arbeiten rund drei Millionen Deutsche laut einer Studie im Auftrag
des Arbeitsministeriums als aktive Crowdworker. Eine Absicherung oder eine
Auftragsgarantie haben sie nicht. Da könnte die Neuregelung ansetzen, so
Böhning: „Wie gelingt es uns, klassische Rechte, die man aus der normalen Welt
kennt, beispielweise Kündigungsschutz, auch auf Plattformen zu realisieren?“
Wichtig sei auch, dass die Arbeitgeber einen „Beitrag leisten zur Finanzierung
der sozialen Sicherung“ der Auftragnehmer.

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