Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg): 6 Ratschläge bei steigenden Mieten

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg): 6 Ratschläge bei steigenden Mieten

1. Die Miethöhe bei Neuvermietungen reguliert der Markt, d.h.: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis!

2. Bei bereits bestehenden Mietverträgen gilt die sogenannte „Jahresfrist“, d.h.: Mieterhöhungen sind erst wieder nach zwölf Monaten möglich.

3. Orientierungsmarke für zulässige Mieterhöhungen ist die sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“.

4. Eine wirksame Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter hat die Mieterhöhung zu begründen.

5. Dem Mieter steht eine zweimonatige Überlegungsfrist zu, ob er die Mieterhöhung akzeptiert. Ansonsten kann der Vermieter ggf. auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen.

6. Ggf. können Mieter und Vermieter auch einen außergerichtlichen Vergleich schließen, um einen Mietprozess zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel, Hude (Oldenburg).