Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Das Gesetz, mit dem der Bundestag die Rechtsgrundlagen der aktiven Arbeitsmarktpolitik optimieren möchte, bedarf aus Sicht der Länder in einigen Punkten der Überarbeitung und Verbesserung.
So dürfe der Gründungszuschuss, bei dem es sich um ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung handele, nicht verkürzt oder verschlechtert werden. Die sogenannte Einstiegsqualifizierung wollen die Länder auf Dauer erhalten. Die bisherige Befristung des Anwendungsbereichs der Einstiegsqualifizierung wollen sie daher aufheben.
Zudem sei – vor dem Hintergrund weiterhin hoher Arbeitslosenzahlen bei Älteren – die Kürzung der Förderdauer des „Eingliederungszuschusses“ für ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren zu streichen.
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de