Die aktuelle Hinzuverdienstregelung macht
Leistungssteigerung für Empfänger von Hartz-IV (Arbeitslosengeld II)
äußerst unattraktiv. Ein zum Mindestlohn arbeitender
Hartz-IV-Empfänger, der seine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche
auf 40 Stunden erhöht, bekommt pro zusätzlicher Stunde 70 Cent netto.
Das ist kein Leistungsanreiz. Die Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft (INSM) schlägt vor, das spürbar zu ändern. Das Ziel:
statt wie bisher, vor allem Einkommen aus geringfügigen Tätigkeiten
und Minijobs zu fördern, soll der Zuverdienst aus Vollzeit- oder
vollzeitnaher Beschäftigung attraktiver werden.
Im Auftrag der INSM hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
einen entsprechenden Reformvorschlag erarbeitet. Die Grundidee
besteht darin, dass der Freibetrag für vollzeitnahe Einkommen erhöht
wird. Im Gegenzug wird der Freibetrag für geringe Einkommen, wie sie
typischerweise bei Beschäftigungsverhältnissen mit geringer
Stundenzahl entstehen, gekürzt. Ein Vollzeitbeschäftigter mit 40
Wochenstunden würde über rund 100 Euro im Monat mehr verfügen. Dafür
hätte ein Alleinstehender, der 10 Wochenstunden zum Mindestlohn
arbeitet, rund 100 Euro weniger verfügbares Einkommen, als im Status
quo. Ein zum Mindestlohn arbeitender Hartz-IV-Empfänger, der seine
Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche auf 40 Stunden erhöht, bekäme
pro zusätzlicher Stunde dann 2,44 Euro. Ein spürbarer
Leistungsanreiz.
Dazu der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr: „Auch für
Hartz-IV-Empfänger muss sich mehr Leistung mehr lohnen. Mit unserem
Vorschlag würde das System der Hinzuverdienstregeln vom Kopf auf die
Füße gestellt.“
Das IW-Gutachten „Einkommen aus Erwerbstätigkeit und SGB
II-Leistungen: Fehlanreize und Reformoptionen“ finden Sie unter
www.insm.de.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein
überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in
Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche
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