Regelmäßige Insolvenzberatung in Oschatz – Insolvenzrecht Oschatz – Rechtsanwalt Oschatz.

Insolvenzberatung mit hoher Kompetenz.

Seit vielen Jahren hat er während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt eine Vielzahl von Verfahren für Unternehmen und Verbraucher erfolgreich abgewickelt.
Durch die Bearbeitung zahlreicher Insolvenzfälle entwickelte Rechtsanwalt Ulrich Horrion eine sehr hohe Kompetenz.
Erfahrung und Kompetenz sind zwei sehr wichtige Eigenschaften für die Analyse der Insolvenzsituationen und der Planung des Vorgehens bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren. Ein richtig abgewickeltes Insolvenzverfahren führt nach 6 Jahren zu einer Restschuldbefreiung des Schuldners.
Aus Gläubigersicht gibt es Tatbestände, welche zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Hoffung und Zuversicht steigern die Lebensqualität

Durch eine rechtzeitige Insolvenzberatung kann der Zeitraum bis zur Schuldenfreiheit verkürzt und die Abwicklung vereinfacht werden. Weiterhin ist der
psychologische Aspekt zu beachten. Die durch die Beratung aufgezeigten Lösungswege können Zuversicht und Hoffnung entstehen lassen. Die geistige Belastung nimmt ab, die Lebensqualität steigt und psychosomatische Beschwerden werden verhindert bzw. reduziert.

Die Chancen des Deutschen Insolvenzrechts

Das Deutsche Insolvenzrecht bietet Unternehmen und Schuldnern sehr gute Chancen, aus ihren insolventen Situationen herauszukommen.

In zwei Pressemitteilungen aus dem Bundesministerium der Justiz wird dies nochmals untermauert. So wird das Insolvenzplanverfahren für Unternehmer als die Chance in der Krise in der Pressemitteilung vom 10. Juni 2009 gesehen. So steht in dieser Mitteilung unter anderem folgendes geschrieben:

„Mit dem Insolvenzantrag wird wertvolle Zeit gewonnen, um einen Überblick über die Aktiva und Passiva sowie die notwendige Orientierung für das weitere Verfahren zu finden, etwa um weitere Sanierungen bzw. Restrukturierungen zu prüfen oder neue Geldgeber zu finden. Der Wettlauf der Gläubiger wird vorerst beendet, Spekulationen über immer neue Geldgeber oder Umstrukturierungen wird zunächst der Boden entzogen. Die Löhne können wegen des Insolvenzgeldes während des voraussichtlich dreimonatigen Vorverfahrens weiter gezahlt werden, die Arbeitsplätze sind damit bis zur Verfahrenseröffnung weitgehend sicher.
Unmittelbar nach Beantragung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen treffen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Das Gericht kann etwa einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner untersagen. Bereits hierdurch wird zu einer Stabilisierung des schuldnerischen Unternehmens beigetragen und ein Auseinanderreißen der Vermögenswerte verhindert. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführen“.

In einer zweiten Pressemitteilung vom 15. Juni 2009 wird auf die Schirmherrschaft
der Bundesjustizministerin Zypries für die Aktionswoche der Schuldnerberatung hingwiesen.
Dort seht unter anderem folgendes:

„Die Verbraucherinsolvenz bietet redlichen Schuldnern die Chance für einen wirtschaftlichen Neustart. Schuldnerberatungsstellen sind hierbei wichtige Anlaufstellen für die Schuldner, die ihnen den Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren und damit den Weg in ein schuldenfreies Leben oft erst ermöglichen“.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion berät regelmäßig zum Insolvenzrecht in seinem Büro in Oschatz. Individuelle Beratungstermine können über das Zentralbüro in Dresden vereinbart werden. Herr Horrion hat die Insolvenzbearbeitung in Dresden zentralisiert. Dort befinden sich auf das Insolvenzrecht spezialisierte und ständig geschulte Mitarbeiter, welche die Insolvenzverfahren begleiten und überwachen.