Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige sollen verschärft werden. Linssen: ?Das ist das richtige Signal!?

Düsseldorf, den 24.06.10
Der nordrhein-westfälische Finanzminister und Vorsitzende des Finanzausschusses des Bundesrates, Dr. Helmut Linssen, hat den Beschluss des Finanzausschusses begrüßt, die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige zu verschärfen. „Das ist das richtige Signal, um zu unterstreichen, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist“, sagte Linssen am Donnerstag in Düsseldorf.
Der Finanzausschuss des Bundesrates hatte am Donnerstag verschiedene Änderungen beschlossen. So soll die strafbefreiende Selbstanzeige zukünftig nur noch zulässig sein, wenn die Selbstanzeige vollständig und richtig erstattet wird. Bisher wurde sie auch angewendet, wenn Steuerhinterzieher je nach Entdeckungsrisiko nur einen Teilsachverhalt angegeben hatten. Voraussetzung für die Wirksamkeit der strafbefreienden Selbsanzeige ist zudem, dass ein Zuschlag in Höhe von fünf Prozent des hinterzogenen Steuerbetrags geleistet wird. Dieser Zuschlag wird pauschal erhoben und unabhängig vom Zeitraum zwischen Tathandlung und Selbstanzeige. Verschärft wurde auch die Regelung zum Zeitpunkt der Entdeckung. So soll zukünftig die strafbefreiende Selbstanzeige bereits dann ausgeschlossen sein, wenn bei der veranlagenden Finanzbehörde Kontrollmaterial eingeht, welches durch einen Abgleich mit den Steuerdaten des Angezeigten ergibt, dass Einnahmen nicht versteuert wurden.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister betonte, dass eine Verschärfung der Regelungen „der richtige Weg“ sei. Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige ganz abzuschaffen, sei „falsch und populistisch. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein effektives Mittel, Steuerhinterziehung aufzudecken. Durch den Anreiz der Straffreiheit werden Steuerquellen erschlossen und Straftaten aufgedeckt, die sonst verborgen bleiben“, erklärte Linssen weiter.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister teilte außerdem mit, dass die Finanzverwaltung in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium eine weitere Steuer-CD erworben hat, auf der sich 220 Datensätze befinden. Die Daten werden bereits ausgewertet.

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