Regierungsentwurf verhindert Missbrauch der Leiharbeit nicht

utigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung bezueglich Leiharbeit erklaert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Die Vorschlaege der Regierung bieten nur in kleinsten Ansaetzen Schutz und loesen nicht annaehernd die wirklichen Probleme der Leiharbeit. Der Gesetzesvorschlag behebt lediglich die krassesten Auswuechse von Lohndumping, bietet aber keine wirkungsvollen Loesungen gegen den Missbrauch der gesamten Branche.

Der groesste Fehler ist offenkundig: Es fehlt der Mindestlohn und es fehlt eine Regelung zum Equal Pay. Trotz monatelangem Ringen sieht die Regierung keine Lohnuntergrenze vor. Frau von der Leyen darf nicht nur von Mindestlohn reden, sie muss ihn im Gesetz festschreiben.

Union und FDP beschraenken sich auf geringfuegige Aenderungen, die durch eine Richtlinie der Europaeischen Union ohnehin vorgegeben sind. Die Gewerkschaften kritisieren das schwarz-gelbe Vorgehen zu Recht als Kniefall vor der Leiharbeitslobby.

Deutlich weitgehender und hilfreicher ist ein Vorstoss der SPD-Fraktion, der am Freitag im Bundestag in 1. Lesung beraten wird und klare Loesungen anmahnt. Konkret fordern wir:

– Gleiches Geld fuer Gleiche Arbeit: Leiharbeit soll kuenftig immer mit Equal-Pay verbunden sein. Ein Abweichen soll nur moeglich sein, wenn ein Tarifvertrag des Entleihers, also der Einsatzbranche wie zum Beispiel Metallindustrie, dies vorsieht.
Auch dann soll dies nur bei unbefristeten Arbeitsverhaeltnissen fuer eine konkret erforderliche Einarbeitungszeit von hoechstens vier Wochen moeglich sein. Es muss dabei der Gesamtschutz des Leiharbeitnehmers im Vergleich zu den gesetzlichen Regelungen gewahrt werden.

  • Ein Platz, ein Jahr: Leiharbeitseinsaetze sollen kuenftig auf maximal ein Jahr im Einsatzbetrieb begrenzt werden. Sollte der Arbeitseinsatz laenger dauern, muss davon ausgegangen werden, dass eine Festanstellung angemessen ist.
  • Keine Vertraege von Fall zu Fall: Arbeitsvertraege duerfen nicht laenger fuer die Dauer eines konkreten Arbeitseinsatzes befristet werden. Die frueheren Regelungen zum Synchronisationsverbot, zum besonderen Befristungsverbot fuer Leiharbeitnehmer und zum Wiedereinstellungsverbot sind mit verschaerften Bedingungen wieder einzufuehren.
  • Wir Sozialdemokraten halten an unserem Ziel fest: Wir wollen Missbrauch bei der Leiharbeit durchgreifend verhindern, die Situation von Leiharbeitnehmern wirksam verbessern und das klassische, unbefristete Arbeitsverhaeltnis wieder stark machen.

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