Zu den Plaenen der Bundesregierung, Rechte von Mietern bei energetischer Sanierung ihrer Wohnung einzuschraenken, erklaeren die rechtspolitische Sprecherin Christine Lambrecht und der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Soeren Bartol:
Das Mietminderungsrecht ist das Mittel von Mietern, ihre Vermieter zu zuegiger Modernisierung anzuhalten. Eine Streichung dieses Rechts wuerde Mieter nur unnoetig langen Baumassnahmen aussetzen. Das waere eine unangemessene Benachteiligung.
Vermieter haben Vorteile von energetischer Sanierung. Sie koennen unter anderem die Kosten ueber die Jahre auf Mieter umlegen. Innerhalb der Sanierungsphase ist die Tauglichkeit der Mietwohnung jedoch eingeschraenkt, deshalb muessen Vermieter Mietminderungen in Kauf nehmen.
Sonderregelungen fuer Mietminderung im Falle energetischer Gebaeudesanierung sind zudem in der Realitaet nicht umzusetzen.
Grundlegende Modernisierungen bestehen aus einem Mix aus Instandhaltung, energetischer Sanierung und sonstiger Sanierung.
Die Plaene der Bundesregierung wuerden eine Welle an Klagen vor unseren ohnehin ueberlasteten Gerichten ausloesen.
Die aus Kreisen der CDU vorgeschlagene Frist von drei Monaten, in denen Mieter die Miete bei energetischer Modernisierung nicht mindern koennen sollen, sind ein willkuerlich gewaehlter Zeitraum. Je nach Art der Sanierungsmassnahmen kann auch diese Zeit unverhaeltnismaessig lang sein und eine nicht zu akzeptierende Haerte fuer Mieter.
Das bestehende Mietrecht hat sich bewaehrt, es ist gerecht und sozial ausgewogen. Dies gilt auch bei Massnahmen zur energetischen Gebaeudesanierung. Es gibt keinen Grund, an den bestehenden Regelungen zu ruetteln.
Presseberichten zufolge plant das Bundesjustizministerium, Mietern das Recht zu nehmen, ihre Miete bei Beeintraechtigungen durch Baumassnahmen zur energetischen Sanierung zu kuerzen.
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