REINEMUND: Jetzt die Chance nutzen (16.08.2010)

BERLIN. Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofes hinsichtlich der Grundsteuer erklärt die Finanzexpertin Birgit REINEMUND:

Der Vorstoß der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen geht in die richtige Richtung. Eine einheitliche Besteuerung von Grundstücken mit gleicher Nutzungsart und identischen Flächenmerkmalen ist unbürokratisch und kommt der Forderung des Bundesfinanzhofes nach einer Neuregelung nach. Es ist in der Tat heute nicht vermittelbar, warum im Jahr 2010 überholte Einheitswerte aus dem vergangenen Jahrhundert als Grundlage dienen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kommunen dadurch Planungssicherheit erhalten, wenn die Grundsteuereinnahmen konstant bleiben und konjunkturelle Schwankungen im Immobilienwert keine Auswirkungen auf die Steuer mehr haben. Zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung ist es zudem an der Zeit, eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in ganz Deutschland zu schaffen. Eine rasche Umsetzung ist also dringend geboten.

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