REINEMUND: Mehr finanzieller Spielraum für kleine und mittlere Betriebe (14.09.2011)

BERLIN. Zu den vom Kabinett beschlossenen Steuererleichterungen für kleine und mittlere Betriebe erklärt die Vorsitzende des Finanzausschusses Birgit REINEMUND:

Mit diesem Beschluss kommt das Kabinett einer alten Forderung der FDP nach. Kleine und mittlere Betriebe können durch die geplante Entfristung auch künftig von den umsatzsteuerlichen Erleichterungen der „Ist-Besteuerung“ profitieren. Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihr Kunde die Rechnung beglichen hat. Die jetzt auf den Weg gebrachte Entfristung ist ein deutlicher Schritt zur Verbesserung der Unternehmensliquidität von mittelständischen Unternehmen. Diese müssen die Umsatzsteuer nicht mehr vorfinanzieren, zum Beispiel, wenn bei schlechter Zahlungsmoral ihrer Kunden lange Zeitspannen zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang liegen. Dies sorgt für mehr Finanzspielraum, Planungssicherheit und senkt die Finanzierungskosten. Dies ist ein weiterer Schritt zur finanziellen Entlastung der kleinen und mittleren Betriebe, der den Fiskus letztendlich nichts kostet. So sieht mittelstandsfreundliche Politik aus.

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