Mit Ende des Jahres 2011 läuft die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben ab. Zur Sicherung etwaiger Rentenansprüche aus einer Beschäftigung in der DDR empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Jahrgänge 1946 bis 1974 die Beantragung einer Kontenklärung. Regelmäßig seien insbesondere die Zeiten bis zur Wiedervereinigung nicht hinreichend nachgewiesen. Der vollständige Nachweis der Zeiten sei aber für eine umfassende Rentenberechnung erforderlich. Mit Wegfall der Aufbewahrungspflicht ist damit zu rechnen, dass der Nachweis für Betroffene in Zukunft nicht oder nur noch schwer möglich sein wird. Auf ihrer Internetpräsenz hält die Deutsche Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de) das für die Kontenklärung erforderliche Antragsformular mit der Bezeichnung „V100“ für Jahrgänge bis 1978 bereit.
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