Die Bundesregierung will den
Majestätsbeleidigungsparagrafen zum 1. Januar 2018 abschaffen. Dies
geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der am Mittwoch im Kabinett
behandelt wird. „Der Gedanke einer ,Majestätsbeleidigung– stammt aus
einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser
Strafrecht“, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) der in Düsseldorf
erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Die Regelung sei
„veraltet und überflüssig“. Der Unterschied zwischen der
Majestätsbeleidigung und normaler Beleidigung ist insbesondere das
Strafmaß. Für Majestätsbeleidigung kann es bis zu drei Jahre Haft
oder eine Geldstrafe geben. Auf Beleidigung gegen jedermann droht nur
bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. „Dieser erhöhten
Strafandrohung bedarf es nicht“, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Die
Beleidigungen von Staatsoberhäuptern ist und bleibt strafbar – aber
eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen
auch“, sagte Justizminister Maas zu der geplanten Änderung.
KONTEXT:
Der Paragraf 103 war jahrzehntelang nicht angewendet worden. Im
vergangenen Jahr aber ging der türkische Präsident Recep Tayyip
Erdogan unter Berufung auf den Majestätsbeleidigungsparagrafen gegen
den Satiriker Jan Böhmermann vor. Böhmermann hatte ein Schmähgedicht
gegen Erdogan verfasst. Die Ermittlungen sind inzwischen eingestellt.
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