Kommentar: Unverständliches Steuerurteil
Die Arbeitswelt hat sich radikal verändert, aber die Welt der
Finanzrichter bleibt die ewig gleiche. Immer mehr Arbeitnehmer
erledigen Teile ihrer Arbeit vom heimischen Schreibtisch aus. Ein
Arbeitsplatz mit festem Büro in einer Firma ist heute oft nicht mehr
vorhanden. Doch vor dieser Realität verschließt das oberste
Steuergericht lieber die Augen – und verwehrt den Steuerzahlern
weiterhin, das häusliche Arbeitszimmer oder die Arbeitsecke daheim
teilweise steuerlich geltend zu machen. Dieses Grundsatzurteil mag
den Finanzbehörden entgegenkommen, weil es kompliziertere Prüfungen
und zusätzliche Bürokratie verhindert. Aus Sicht der Steuerzahler
aber ist es nicht verständlich und ungerecht. Es gibt kein wirklich
stichhaltiges Argument, Aufwendungen für ein Extrazimmer in der
Wohnung nicht von der Steuer absetzen zu können, wenn es zu
mindestens 50 Prozent beruflich genutzt wird. Die fiskalischen
Verluste eines so lautenden Urteils wären überschaubar gewesen. So
aber werden Hunderttausende ungerechterweise zu hoch besteuert.
Gerade Selbstständigen und Freiberuflern, die nur geringe Einkünfte
haben, erweist der Bundesfinanzhof einen Bärendienst.
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