Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ 
will juristisch gegen die vom Bundestag verabschiedete Masern-Impfpflicht 
vorgehen und Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 
einreichen. „Wir als Verein der Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung 
werden aus unseren Reihen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einreichen
und unterstützen“, sagte Michael Friedl, Facharzt 
für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Heidelberg und Vorsitzender des 
Vereins, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag). Eine so drastische 
Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und auf 
Selbstbestimmung sei durch die Masernfälle in Deutschland nicht zu 
rechtfertigen, so Friedl. Das Gesetz beruhe auf falschen Annahmen. „Über das 
langfristige Mittel gibt es keine Zunahme von Masernfällen in Deutschland. 
Gleichzeitig steigt die Impfbereitschaft der Bevölkerung. Und in anderen Ländern
hat eine Impfpflicht nicht zu weniger Fällen geführt. All das negiert die 
Bundesregierung mit diesem Gesetz“, so Friedl. Er sehe es als pädagogische und 
soziale Aufgabe des Staates, über die klaren Vorteile und den Nutzen einer 
Impfung aufzuklären. „Mit einem Zwang, wie er jetzt beschlossen wurde, erreicht 
die Regierung ihre Ziele nicht“, sagte Friedl.
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