Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“
will juristisch gegen die vom Bundestag verabschiedete Masern-Impfpflicht
vorgehen und Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
einreichen. „Wir als Verein der Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung
werden aus unseren Reihen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einreichen
und unterstützen“, sagte Michael Friedl, Facharzt
für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Heidelberg und Vorsitzender des
Vereins, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag). Eine so drastische
Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und auf
Selbstbestimmung sei durch die Masernfälle in Deutschland nicht zu
rechtfertigen, so Friedl. Das Gesetz beruhe auf falschen Annahmen. „Über das
langfristige Mittel gibt es keine Zunahme von Masernfällen in Deutschland.
Gleichzeitig steigt die Impfbereitschaft der Bevölkerung. Und in anderen Ländern
hat eine Impfpflicht nicht zu weniger Fällen geführt. All das negiert die
Bundesregierung mit diesem Gesetz“, so Friedl. Er sehe es als pädagogische und
soziale Aufgabe des Staates, über die klaren Vorteile und den Nutzen einer
Impfung aufzuklären. „Mit einem Zwang, wie er jetzt beschlossen wurde, erreicht
die Regierung ihre Ziele nicht“, sagte Friedl.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell