Dem Insolvenzrechtler Jörn Weitzmann zufolge
widerspricht es dem Recht, wenn Politik und Gewerkschaften zunehmend
fordern, die Staatsbürgschaft für Air Berlin dürfe es nur geben,
wenn damit auch viele Arbeitsplätze gesichert werden. Das sagte
Weitzmann, Insolvenzverwalter aus Hamburg und Vorsitzender des
Ausschusses Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein,
der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe).
Weiter sagte er: „Der Gläubigerausschuss von Air Berlin wird sich von
der Politik nur wegen der bevorstehenden Bundestagswahl keine
Vorgaben machen lassen, wie es weitergeht. Die Neuorientierung des
Unternehmens und der Verkauf von Teilen orientiert sich allein an der
Insolvenzordnung. Priorität hat, dass ein möglichst hoher Wert für
das Unternehmen oder seine Einzelteile reingeholt werden muss.“
Die Insolvenzordnung widerspreche laut Weitzmann nicht dem Ziel,
große Teile von Air Berlin zu erhalten. „Der Gläubigerausschuss
prüft, wie tragfähig Konzepte für die Fortführung von
Unternehmensteilen sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass
versprochene Preise für Firmenteile wirklich bezahlt werden.“
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell