Bürger und Unternehmen sollen im Internet bald
einfacher auf alle Online-Verwaltungsleistungen des Staates zugreifen
können – egal, ob für sie die Kommune, das Land oder der Bund
zuständig ist. „Deshalb machen wir jetzt eine Grundgesetzänderung,
die es uns ermöglicht, ein Bürgerportal zu schaffen, über das der
Bürger Zugang zu allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in Bund,
Ländern und Kommunen hat“, sagte Kanzleramtsminister Peter Altmaier
(CDU) der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Donnerstagausgabe). „Wir müssen schneller und handlungsfähiger
werden, über alle staatlichen Ebenen hinweg“, sagte Altmaier. Die
Kommunen reagierten positiv. „Die Städte begrüßen das Vorhaben“,
sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, der
Redaktion. „Das Bürgerportal darf allerdings nicht zu einer
Zentralisierung von Online-Angeboten führen. Die kommunalen Portale
„machen inzwischen einen gewichtigen Teil städtischer Identität aus“,
sagte Dedy. Die bundesweite Vernetzung aller
Online-Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen über ein
einheitliches „Bürgerportal“ ist Teil der Vereinbarungen, die
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CD) mit den 16 Ministerpräsidenten bei
ihrem Gipfel am 14. Oktober getroffen hat. Ziel sei es, „die digitale
Zersplitterung der Verwaltung in Deutschland zu überwinden“, heißt es
im Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, über den Altmaier am
heutigen Donnerstag mit den Staatskanzleichefs der Länder berät. Bund
und Länder würden „verpflichtet, ihre Online-Verwaltungsportale
miteinander so zu verknüpfen, dass die Online-Angebote aller
Verwaltungsebenen über jedes dieser Portale zugänglich und
abwickelbar sind“. Die Verfassungsänderung ist nötig, weil Bund und
Länder ihre Online-Verwaltungsangebote bisher getrennt voneinander
betreiben. Im Grundgesetz werden sie nun zu einheitlichen Standards
verpflichtet.
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