Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände
(BDA) fordert von der Bundesregierung, die Zuwanderung von EU-Bürgern
in deutsche Sozialsysteme zu verhindern. Arbeitgeberpräsident Ingo
Kramer sagte der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Mittwochausgabe), Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU werde in ihrer
Akzeptanz gefährdet, „wenn sie unsachgemäß mit Leistungsansprüchen
aus den Sozialsystemen von Mitgliedstaaten verknüpft wird und im
Extremfall zur Zuwanderung in die Sozialsysteme einlädt.“ Die BDA
fordert in einem Positionspapier eine rechtliche Klarstellung, dass
EU-Bürger in Deutschland künftig nur Anspruch auf Sozialhilfe haben,
wenn das monatliche Einkommen einer Vollzeitbeschäftigung mit 40
Stunden nach dem geltenden Mindestlohn entspricht. Selbstständige,
die lediglich in geringem Umfang arbeiten, wären dadurch künftig
nicht mehr erfasst. Und auch Minijobber würden nicht mehr als
Arbeitnehmer anzusehen sein, argumentieren die Arbeitgeber. Bisher
sei im deutschen Recht jedenfalls nicht ausdrücklich geregelt, in
welchem Umfang Unionsbürger gearbeitet haben müssen, um als
Arbeitnehmer und Selbstständige zu gelten und infolgedessen Zugang zu
Sozialhilfeleistungen erhalten, bemängeln die Arbeitgeber in dem
Positionspapier. Vielmehr bestehe bisher für all jene Unionsbürger
ein dauerhafter Zugang zu Sozialhilfeleistungen, die länger als ein
Jahr einer Beschäftigung in Deutschland nachgegangen seien. Die
geforderte Klarstellung beim Arbeitnehmerbegriff solle aber nicht
dazu führen, Alleinerziehende oder Familien mit Kindern schlechter zu
stellen, schreibt die Arbeitgebervereinigung.
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