Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für
Arbeit, Heinrich Alt, hat sich im Streit um die
Dokumentationspflichten beim Mindestlohn für die Erfassung von
Arbeitszeiten als Normalfall ausgesprochen. „Das sollte doch wohl der
Normalfall sein – nicht nur, wenn es um den Mindestlohn geht“, sagte
Alt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Mittwochausgabe). „Ich bin kein Experte auf dem Gebiet der
Arbeitszeiterfassung, aber ich bin bisher immer davon ausgegangen,
dass Arbeitszeiten festgehalten werden, wenn nach geleisteten
Arbeitsstunden abgerechnet wird. Von daher verstehe ich die hitzige
Debatte nicht ganz“, sagte Alt. Wenn man die Zahl der geleisteten
Stunden nicht dokumentiere, sei Missbrauch nicht auszuschließen, auch
nicht bei Mini-Jobs.
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