In der Berateraffäre der Deutschen Bahn sind weitere 
Ungereimtheiten zutage getreten. Das geht aus dem Bericht der 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervor, der der Düsseldorfer 
„Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) vorliegt. Danach gibt es im Zusammenhang mit
einem Beratervertrag in Höhe von 300.000 Euro für den früheren Bahnvorstand 
Ulrich Homburg unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der damalige 
Aufsichtsratschef der Bahn über den genehmigungspflichtigen Vertrag informiert 
war. Homburg berichtete, der damalige Bahnchef Rüdiger Grube hätte 
Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht informiert. Felcht hingegen verneinte das 
und erklärte, er hätte den Vertrag bei genauer Kenntnis aus Compliance-Gründen 
niemals gebilligt. „Mir war sofort klar, dass dieser Vorgang mit Herrn Homburg 
nicht ordnungsgemäß gelaufen sein konnte“, sagte der frühere Aufsichtsratschef 
laut Protokoll bei der Befragung durch die EY-Wirtschaftsprüfer.
Der Chef der Lokführergewerkschaft GDL kritisierte die Vergabepraxis bei den 
insgesamt 60 Beraterverträgen an viele frühere Bahn-Manager scharf. „Hier ist 
ein Selbstbedienungsladen entstanden, gezielt an allen Kontrollorganen der Bahn 
vorbei.“
Ungewöhnlich ist auch, dass die Wirtschaftsprüfer in ihrer 432-seitigen Analyse 
nicht ausschließen wollen, dass sie „bei Kenntnis weiterer Informationen und 
Dokumente zu einem anderen Ergebnis gekommen wären“. Alle Resultate hätten die 
EY-Experten nur auf Grundlage der übergebenen Dokumente gewonnen. Tiefer soll 
deshalb der Prüfbericht des Bundesrechnungshofs zu den Beraterverträgen gehen. 
Der wird aber erst in einigen Monaten erwartet. Der Bundestagsabgeordnete und 
Bahn-Experte Christian Jung (FDP) empfiehlt Bundesverkehrsminister Andreas 
Scheuer (CSU), die Bedenken des Bundesrechnungshofs ernster zu nehmen. „Scheuer 
sollte lieber auf die Kontrolleure des Bundes hören als auf seinen Bahnvorstand,
der in dieser Zusammensetzung so bald nicht mehr besteht.“
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