Ein Gutachten der renommierten TU Clausthal
kommt zu dem Ergebnis, dass im Bereich der Zeche Prosper Haniel
Bergschäden in Bereichen aufgetreten sind, in denen sie nach den
bisherigen Prognosen der Ruhrkohle eigentlich nicht vorkommen
dürften. Der Berg hat sich offensichtlich nicht an die mathematischen
Berechnungen der Ruhrkohle AG (RAG) gehalten. Eine Feststellung, die
enorme Sprengkraft birgt. Bislang galten die von der RAG berechneten
„Nulllinien“, außerhalb derer angeblich keine Bergschäden auftreten
konnten, als unumstößlich. Eigentümer, die oft nur wenige Meter
außerhalb des abgezirkelten Bereichs Risse und Senkungen an ihren
Häusern entdeckten, wurden von der RAG bei Schadenersatzansprüchen
rigide abgewiesen. Viele zahlten die Reparaturen zähneknirschend
selbst, weil ihnen ein Rechtsstreit zu riskant war. Sie haben nun
berechtigte Hoffnung, ihr Geld zurückzubekommen. Die RAG muss ihre
Bergschadenberechnung an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse
anpassen. Dabei muss ihr die rot-grüne Landesregierung stärker als
bislang auf die Finger gucken. Der Vorwurf falscher Berechnungen
steht schon seit Jahren im Raum. Wo Hausbesitzer um ihre Ansprüche
geprellt wurden, muss jetzt fair und schnellstmöglich nachreguliert
werden.
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