Die von Union und SPD geplante Anhebung der
Erwerbsminderungsrente könnte die Rentenversicherung mit Mehrausgaben
von bis zu 1,7 Milliarden Euro im Jahr belasten. „Die Kosten für die
Reform der Erwerbsminderungsrenten könnten nach derzeitigen
Schätzungen der Rentenversicherung – je nach konkreter Ausgestaltung
und möglicherweise stärkerer Inanspruchnahme – auf bis zu 1,7
Milliarden Euro im Jahr 2030 anwachsen, wenn die Regelung 2019 in
Kraft tritt“, sagte ein Sprecher der Rentenversicherung der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Für
die Erwerbsminderungsrentner will die Koalition die Anrechnung der
Zurechnungszeiten beschleunigen. Bisher gilt, dass die Betroffenen
bei der Rentenberechnung so gestellt werden, als hätten sie bis zum
Alter von 62 Jahren und drei Monaten gearbeitet. Nun soll diese
Zurechnungszeit in einem einzigen Schritt auf 65 Jahre und acht
Monate angehoben werden. Unklar bleibt aber im Koalitionsvertrag, ob
das nur für die jährlich etwa 170.000 neuen Erwerbsminderungsrentner
gelten soll – oder auch für die fast 1,7 Millionen bestehenden
Erwerbsminderungsrentner.
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