Ein Kommentar von Gregor Mayntz:
Die aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtes schränkt den
Polizei-Zugriff auf Bürgerdaten ein. Insofern ist sie beachtlich,
wenn auch in ihren praktischen Auswirkungen eher von geringer
Bedeutung. Wer schwere Straftaten begangen hat oder erkennbar plant,
kann das Internet weiterhin nicht als rechtsfreien Raum nutzen.
Insofern tragen die Richter dem Schutzbedürfnis der Bürger vor
Verbrechen und Terror Rechnung. Aber sie klopfen dem Gesetzgeber
einmal mehr auf die Finger, präziser zu arbeiten, wenn es um das
Schutzbedürfnis der Bürger vor Behörden-Neugier geht. Rot-Grün hatte
„vergessen“, einen Grundrechtseingriff als solchen kenntlich zu
machen und die Bedingungen aufzulisten. Die Motive des Urteils passen
unter die Rubrik „Wer hat–s erfunden?“. Denn Karlsruhe entwickelte im
aufkommenden Computerzeitalter das Grundrecht auf „informationelle
Selbstbestimmung“. Es kann daher nicht verwundern, dass die
Verfassungsrichter immer genau hinschauen, wenn der Staat Zugriff auf
Daten nimmt. Zumeist lässt Karlsruhe das im Grundsatz zu, pocht aber
auf berechenbare Verhältnismäßigkeit. Das gestrige Urteil ist deshalb
auch eine Erinnerung an den Gesetzgeber, nicht nur beim nun
betroffenen Telekommunikationsgesetz nachzubessern, sondern auch bei
den Vorratsdaten endlich zu Potte zu kommen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
Weitere Informationen unter:
http://