Rheinische Post: Bürokratiekosten um über 1,3 Milliarden Euro seit 2015 gesenkt

Die Bundesregierung kommt mit der Entlastung
der Unternehmen von Bürokratiekosten weiter deutlich voran. Seit dem
Inkrafttreten der so genannten One-in-One-out-Regel Anfang 2015 sei
die Wirtschaft um mehr als 1,3 Milliarden Euro entlastet worden,
sagte der Chef des Nationalen Normenkontrollrats, Johannes Ludewig,
der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Donnerstagausgabe). Die Regel bedeutet, dass für jede neue
gesetzliche Regelung, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, eine
gleichwertige Entlastung an anderer Stelle geschaffen werden muss.
„Die zum 1. Januar 2015 auf Vorschlag des Nationalen
Normenkontrollrats eingeführte –One in one out—Regel bringt offenbar
tatsächlich den erhofften Druck ins System“, sagte Ludewig. Bis Mitte
2016 sei das –Out– um knapp eine Milliarde Euro höher ausgefallen als
das –In–. „Es zeichnet sich nun ab, dass sich dieser Trend seither
weiter verstetigt“, sagte Ludewig. „So hat allein das zweite
Bürokratieentlastungsgesetz zu einem –Out– von 360 Millionen Euro
geführt“, sagte Ludwig. Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz trat
im Juli in Kraft. Es sieht weniger Aufzeichnungs- und
Buchführungspflichten für kleinere und mittlere Unternehmen vor.

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