Rheinische Post: Bundesdatenschutzbeauftragte sperrt sich gegen mögliche bundesweite Einführung automatischer Gesichtserkennung

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
sieht derzeit keine rechtliche Grundlage für den Plan von
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), automatische
Gesichtserkennung von Menschen auf Bahnhöfen und Flughäfen
flächendeckend einzuführen. In Bezug auf ein Pilotprojekt, in dem der
Abgleich von Fotos mit Polizei-Dateien getestet wird, sagte Voßhoff
der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe):
„Der Echtbetrieb unter Rückgriff auf polizeiliche Datenbanken wäre
ohne eine neue Rechtsgrundlage eine erhebliche Verletzung
datenschutzrechtlicher Vorschriften.“ Ferner würde eine automatische
Gesichtserkennung den ohnehin schon bestehenden Grundrechtseingriff
durch Videoüberwachung erheblich steigern. Die Legitimation der
Gesichtserkennung über bestehende Vorschriften „ist daher nicht
möglich“, sagte Voßhoff. Hintergrund ist die Ankündigung de
Maizières, die Technik zur automatischen Gesichtserkennung bundesweit
einführen zu wollen, wenn ein bis Juli 2018 verlängerter Test am
Berliner Bahnhof Südkreuz erfolgreich verläuft.

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