Das Bundesjustizministerium findet den Vorstoß
des Freiburger Kripo-Chefs, Ermittlern das Hochladen
computergenerierter Kinderpornos zu erlauben, problematisch. Es gebe
„grundsätzliche Bedenken gegen die Legalisierung strafbarer
Handlungen für verdeckte Ermittler“, sagte ein Sprecher des
Ministeriums der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstag). Die
Grenze zwischen legalem polizeilichen und kriminellen Handeln dürfe
nicht verwischt werden. „Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des
Handelns der Strafverfolgungsbehörde“ dürfe nicht erschüttert werden,
so der Sprecher. Der Chef der Freiburger Kriminalpolizei, Peter
Egetemaier, hatte am Montag im ARD-Morgenmagazin gesagt, er wolle mit
animierten Kinderpornos im Internet Jagd auf Täter machen.
Um in entsprechende Foren des Internets vorzudringen, müssten
Ermittler kinderpornografisches Material hochladen. Den deutschen
Ermittlungsbehörden ist das bislang verboten. Einige Bundesländer
haben das Bundesjustizministerium gebeten, eine mögliche Erweiterung
der Befugnisse zu prüfen. Wie das Ministerium mitteilt, dauert diese
Prüfung noch an. Allerdings müsse man dabei die genannten Bedenken
sowie den Schutzzweck der Strafvorschriften und die Vorgaben
entsprechender EU-Richtlinien berücksichtigen.
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