Rheinische Post: Bundesregierung entlastet kleine Firmen um 360 Millionen Euro im Jahr / Zweites Bürokratieentlastungsgesetz im Kabinett

Die Bundesregierung will die Verwaltungskosten
kleinerer Unternehmen durch weiteren Bürokratieabbau um jährlich 360
Millionen Euro reduzieren. Das geht aus dem Entwurf des Zweiten
Bürokratieentlastungsgesetzes hervor, der am heutigen Mittwoch vom
Kabinett verabschiedet wird und der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) vorliegt. Demnach soll der
Schwellenwert für Rechnungen bei Kleinbeträgen von derzeit 150 auf
200 Euro angehoben werden. Allein dadurch will Wirtschaftsminister
Sigmar Gabriel (SPD) Betriebe um 43 Millionen Euro pro Jahr
entlasten. Jedes Jahr stellen deutsche Firmen mehrere Milliarden
Rechnungen aus, ein Großteil davon entfällt auf geringe Beträge.
Durch Anhebung des Schwellenwertes sparen vor allem kleinere Betriebe
Zeit, weil der Gesetzgeber für die Kleinbetragsrechnungen weniger
Angaben vorschreibt. So müssen auf Kleinbetragsrechnungen nicht die
fortlaufende Rechnungsnummer, die Steuernummer oder
Umsatzsteueridentifikationsnummer oder der Zeitpunkt der Lieferung
angegeben werden. Arbeitgeber mit ein oder zwei Mitarbeitern sollen
zudem davon profitieren, dass der Schwellenwert für das
Lohnsteuer-Anmeldeverfahren von 4000 auf 5000 Euro angehoben wird.
„In diesen Fällen sind künftig anstelle der zwölf monatlichen
Lohnsteuer-Anmeldungen nur noch vier vierteljährliche Anmeldungen an
das Finanzamt zu übermitteln“, heißt es im Gesetzentwurf.

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