Rheinische Post: Bundesregierung kann Uranlieferungen an belgisches Pannen-AKW nicht stoppen

Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit,
die Lieferung von Brennelementen aus dem niedersächsischen Lingen an
das belgische Pannen-Atomkraftwerk Doel zu stoppen. Das geht aus der
Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei
hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Donnerstagausgabe) vorliegt. So heißt es in der Antwort: „Bei
Ausfuhrgenehmigungen gemäß Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 2 Atomgesetz
gibt es keine rechtliche belastbare Grundlage, die Erteilung einer
Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen
genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat
betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats
verantwortlich sind.“ Ein Widerruf vorhandener Genehmigungen könne
auf dieser Rechtsgrundlage ebenfalls nicht erfolgen. Aus der Antwort
der Bundesregierung geht außerdem hervor, dass die Lingener
Uranfabrik 30 Brennelemente allein in diesem Jahr für den maroden
Reaktor Doel 3 nahe Antwerpen geliefert hat. Weitere 136 Stück gingen
seit 2015 auch an die anderen Reaktoren des AKW Doel, das bereits
seit 1974 in Betrieb ist. Das entspricht einem Anteil von mehr als
zehn Prozent aller gelieferten Brennelemente aus Lingen. 1279 Stück
verkaufte die Firma seit 2015 in Deutschland, nach Frankreich,
Großbritannien, die Niederlande, Schweden, Finnland und Spanien. Der
Reaktor Doel 3 geriet wegen mehrerer Zwischenfälle in die
Schlagzeilen, musste immer wieder vorübergehend vom Netz genommen
werden. Erst im April hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks
(SPD) die belgische Regierung aufgefordert, den Block 3 in Doel sowie
den Reaktor Tihange 2 nahe Aachen abzuschalten, bis „offene
Sicherheitsfragen“ geklärt seien. Zuvor wurde gemeldet, dass es
Tausende feine Risse in den Druckbehältern beider Reaktoren gebe. Die
Linkspartei forderte den Stopp deutscher Uranlieferungen nach
Belgien. Auch ein Rechtsgutachten vom vergangenen Juli empfiehlt
einen Lieferstopp. Grundlage sei Paragraf 3 des Atomgesetzes, wonach
die Kernelemente nur dann eine Ausfuhrgenehmigung erhalten dürften,
wenn sie nicht in einer „die innere oder äußere Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise“ verwendet würden,
heißt es in dem Gutachten. Die Bundesregierung weist diese
Möglichkeit in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage nun zurück.

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