Rheinische Post: Bundesregierung plant Verbesserung beim Ehegattensplitting

Die Bundesregierung will für mehr
Steuergerechtigkeit zwischen Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern
sorgen, die beide berufstätig sind. Für die Partner soll es künftig
attraktiver werden, den Steuervorteil des Ehegattensplittings
gerechter auf beide Partner zu verteilen. „Wir werden für
berufstätige Eheleute und Lebenspartner das Verfahren beim
Lohnsteuerabzug vereinfachen“, sagte ein Sprecher des
Bundesfinanzministeriums der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen
Post“ (Dienstagausgabe). Schon seit 2010 sei es möglich für Eheleute,
sich für die „Steuerklassenkombination IV mit Faktor“ zu entscheiden.
Das so genannte „Faktorverfahren“ des Finanzamtes führt zu einer
gerechteren Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern. Das
Verfahren muss bisher aber jedes Jahr neu beantragt werden. „Künftig
soll dieser Antrag für zwei Jahre gelten“, sagte der Sprecher.
Künftig sollen sich mehr Eheleute für die „Steuerklassenkombination
IV mit Faktor“ entscheiden. Wer nur 20 Prozent zum gemeinsamen
Einkommen beiträgt, soll demnach künftig auch nur 20 Prozent der
gemeinsamen Lohnsteuer zahlen und nicht mehr 50 Prozent, wie es in
der Steuerklasse V der Fall wäre. Die Neuregelung will das
Ministerium in einem Gesetzentwurf, in dem weitere steuerliche
Verfahrensvereinfachungen gebündelt werden, voraussichtlich noch vor
der Sommerpause auf den Weg bringen, hieß es im Ministerium.

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