Rheinische Post: Bundestags-Gutachten empfiehlt gesetzliche Regelung für ausländische verdeckte Ermittler

Der Einsatz verdeckter Ermittler aus dem
Ausland sollte in Deutschland durch eine Spezialgesetzgebung aus der
Grauzone herausgeholt werden. Zu diesem Ergebnis kommt nach einem
Bericht der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Donnerstagausgabe) ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages. Bereits beim Einsatz von Vertrauenspersonen
bestünde Rechtsunsicherheit, die sich noch vergrößere, wenn ein
ausländischer Beamter in Deutschland ermitteln soll. Daher „erscheint
die Schaffung einer spezialgesellschaftlichen Rechtsgrundlage
sinnvoll“. Nach Angaben der Bundesregierung setzten sowohl das
Bundeskriminalamt als auch der Zoll verdeckte Ermittler aus
Drittstaaten ein. Für Schlagzeilen hatte der britische Polizist Mark
Kennedy gesorgt, der als „Mark Stone“ unter anderem in Berlin die
linke Szene auskundschaftete und „taktische Liebesbeziehungen“
einging. Der Linken-Europa-Experte Andrej Hunko kritisierte das
Fehlen einer speziellen Rechtsgrundlage und verlangte Konsequenzen.
„Die Bundesregierung muss jetzt alle bekannt gewordenen Fälle
schonungslos aufklären und Betroffene der Einsätze nachträglich
informieren, damit diese rechtliche Schritte einleiten können“, sagte
Hunko der Zeitung. Das betreffe insbesondere jene verdeckten
Ermittlungen, in denen Polizisten emotionale Bindungen und Sexualität
mit Ziel- und Kontaktpersonen praktizierten.

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