Der Vorsitzende des Innenausschusses im
Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hat vor einer Abschaffung der
nachträglichen Sicherungsverwahrung gewarnt. „Das Rechtinstitut der
nachträglichen Sicherungsverwahrung darf nicht komplett aufgegeben
werden“, sagte Bosbach der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen
Post“ (Donnerstagausgabe). Dem Bundesjustizministerium warf Bosbach
vor, die Schwierigkeiten zu unterschätzen, die nach der Entlassung
aus dem Gefängnis als sehr gefährlich geltende Kriminelle bereiten:
„Ich glaube, dass im Bundesjustizministerium die praktischen Probleme
bei Obersvationen und mit der Fußfessel unterschätzt werden.“
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