Rheinische Post: CDU konkretisiert Forderung nach Verbot der religiösen Kinder-Ehe

Um gegen Kinderehen wirksamer vorgehen zu
können, will die CDU die 2009 eingeführte Liberalisierung bei der
religiösen Eheschließung ohne vorherige staatliche Heirat in Teilen
zurücknehmen. „Wenn eine religiöse Ehe mit Jugendlichen oder gar
Kindern geschlossen werden soll, so kann man nicht erwarten, dass
Minderjährige immer den Unterschied zwischen einer gültigen
staatlichen Ehe und diesem Ritual begreifen“, sagte der
Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Günter
Krings, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Donnerstagausgabe). „Wir müssen Minderjährige vor dem Druck
bewahren, der durch solche kultischen Handlungen auf sie ausgeübt
wird“, sagte der CDU-Politiker. Das Innenministerium bereitet nach
Informationen der Redaktion eine Gesetzesnovelle vor, wonach
derjenige mit einem Ordnungsgeld belegt werden soll, der „religiöse
Feierlichkeiten einer Eheschließung mit Beteiligung eines
Minderjährigen vornimmt, ohne dass zuvor die Eheschließenden vor dem
Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander führen zu wollen“.
Derartige Verstöße können mit bis zu tausend Euro Geldbuße belegt
werden. Die Formulierung richtet sich insbesondere gegen Imame, die
die muslimische Kinderehe in Deutschland ermöglichen. 16- bis
18-Jährige dürfen staatlich nur heiraten, wenn einer von ihnen
volljährig und das Familiengericht einverstanden ist.

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