Die Religionsfreiheit zählt zu den wichtigsten 
Verfassungsgütern. Dazu gehört auch, dass der Staat seinen Bürgern 
die Religionsausübung erleichtert. Der bekenntnisorientierte 
Religionsunterricht in Schulen ist ein Teil davon. Das alles gilt 
auch für den Islam. Weil aber der Religionsunterricht für muslimische
Kinder in unserer Gesellschaft noch nicht selbstverständlich ist, 
müssen die Personen für den Beirat, der über den islamischen 
Religionsunterricht wacht, sehr sorgfältig ausgewählt werden. Die zum
Teil fragwürdigen Äußerungen eines Mitglieds dieses Beirats machen 
deutlich, dass das Schulministerium nicht immer die geeigneten 
Personen ausgesucht hat. Jetzt zieht Ministerin Löhrmann die für alle
Beteiligten missliche Konsequenz, das betreffende Mitglied zu 
entlassen. Noch einmal: Es geht nicht um die Grundrechte dieses 
Beraters auf Religions- und Meinungsfreiheit. Es geht darum, ob diese
Person für ihre sensible Aufgabe geeignet ist. Das ist sie offenbar 
nicht. Bei der Neubesetzung des freien Platzes im Beirat sollte das 
Schulministerium sorgfältiger vorgehen.
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