Rheinische Post: City-Maut in NRW rechtlich nicht zulässig

Die in Köln derzeit diskutierte City-Maut ist
einer ersten Einschätzung des NRW-Kommunalministeriums zufolge
rechtlich nicht zulässig. „Eine City-Maut durch gemeindliche
Festlegung wäre derzeit in Nordrhein-Westfalen unzulässig. Denn da
die Einführung einer City-Maut unabhängig von der jeweiligen
Ausgestaltung immer einen Eingriff in die Grundrechte der
Straßennutzer und gegebenenfalls Anlieger darstellte, müsste sie dem
Vorbehalt des Gesetzes genügen; sie müsste auf Grundlage eines
Bundes- oder Landesgesetzes erhoben werden“, sagte
NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) der Düsseldorfer
„Rheinischen Post“ (Samstag). Eine gemeindliche Satzung ohne
gesetzliche Grundlage wäre nicht ausreichend, so Scharrenbach weiter.
„Eine gesetzliche Grundlage liegt derzeit weder auf Bundes- noch auf
Landesebene in Nordrhein-Westfalen vor“, sagte Scharrenbach der
Redaktion.

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