Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis hat
nach dem Urteil zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen
Lebenspartnerschaften das Bundesverfassungsgericht kritisiert. „Die
Gründe für die Privilegierung der Ehe werden von den
Verfassungsrichtern nicht mehr im erforderlichen Maße gewürdigt“,
sagte Geis der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Freitagausgabe). Das Gericht habe sich nicht zu der Bedeutung der
Privilegierung von Ehe und Familie im Grundgesetz geäußert,
kritisierte Geis. Dabei sei die Privilegierung von den
Verfassungsgebern im Artikel 6 aufgenommen worden, „weil Ehe und
Familie die Generationenfolge sichern und um die Fürsorge der Eltern
für Kinder zu unterstützen“. In Folge des Urteils müsse gefragt
werden, „ob nicht auch andere Einstandsgemeinschaften wie
beispielsweise Mutter und Tochter oder Geschwister, die
zusammenleben, auch in den Vorzug des steuerlichen Splittings kommen
müssen.“
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