Rheinische Post: Der Fall Hoeneß – eine Frage der Bewährung

Von Gregor Mayntz

Was kostet eine weiße Weste? Wären zehn Millionen Euro angemessen?
Auf diese Summe läuft das von der Staatsanwaltschaft für Uli Hoeneß
mutmaßlich ins Auge gefasste Strafmaß hinaus. Der Rest wäre dann
seiner „Bewährung“ vorbehalten. Das ist Stoff für aufgeregte Debatten
und die Frage, ob Uli Normalbürger nach Steuerhinterziehung in
Millionenhöhe auch ohne Gefängnis davon kommen würde. Ganz gleich
jedoch, welches Urteil am Ende des Strafprozesses stehen wird: Hoeneß
ist als Persönlichkeit so ramponiert, dass er an sein früheres Leben
nicht mehr anknüpfen kann. Auch wenn er 50 Millionen Steuern ehrlich
gezahlt haben sollte, ist der selbst gepflegte Nimbus als
vorbildlicher gesetzestreuer Bürger unter einer Lawine an Doppelmoral
begraben. Die Frage, ob sich „sein“ FC Bayern einen vorbestraften
Steuerhinterzieher als Präsident weiter leisten kann, dürfte ihn noch
mehr schmerzen. Aber hüten wir uns davor, das Urteil vor dem Prozess
zu fällen. Noch ist in der Sache nicht einmal Anklage erhoben. Wie
die persönliche Schuld von Hoeneß im Namen des Volkes zu werten ist,
haben ganz allein die Richter zu entscheiden. Und zwar unabhängig von
staatsanwaltschaftlichen Erwägungen.

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